Musterklage

Prepaid-Karten: Speicherung von persönlichen Daten verfassungsgemäß?

Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute im Streit um die Datenspeicherung
Von dpa / Marie-Anne Winter

Im Streit zwischen Mobilfunkunternehmen und der Bundesrepublik zur Datenspeicherung von Handynutzern verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit einer Musterklage will der Betreiber Vodafone D2 verhindern, dass er persönliche Daten seiner Kunden von so genannten Prepaid-Produkten speichern muss. Nach den Leitlinien der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) müssen die Betreiber die persönlichen Daten der Handynutzer wenigstens einmal registrieren, bevor sie die Telefonkarten freischalten. Ob dies verfassungsgemäß ist, will der zuständige 6. Senat noch heute entscheiden.