Anlegertäuschung

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Telekom teilweise ein (aktualisiert)

Untersuchung zur Überbewertung der Immobilien dauern an
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Hoffnungen von wütenden Telekom-Aktionären auf eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Manager des Konzerns wegen Anlegertäuschung haben einen Dämpfer erhalten. Nach mehr als dreijährigen Untersuchungen stellte die Staatsanwaltschaft Bonn ihre Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom teilweise ein. Der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug und Falschbilanzierung habe sich in Bezug auf die technischen Anlagen nicht bestätigt, sagte ein Sprecher der Behörde heute. Das gelte auch für Risiken im Mobilfunkbereich. Dagegen dauerten die Untersuchungen zum Immobilienvermögen an. Mit einem Abschluss sei nicht vor Ende des laufenden Jahres zu rechnen.

Neben den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gibt es mehrere zivilrechtliche Bestrebungen gegen die Telekom. Schätzungsweise 15 000 enttäuschte Kleinaktionäre haben in den vergangenen Monaten auf unterschiedlichen Wegen versucht, sich einen Schadensersatz zu sichern. Auf der einen Seite gibt es bereits Klagen, die sich auf Aussagen im Rahmen des dritten Börsengangs vor drei Jahren beziehen (Prospekthaftung). Auf der anderen Seite läuft ein Schlichtungs-Verfahren, mit der sich Aktionäre die Möglichkeit der Klage offen halten wollen. Die Verjährungsfrist der Börsengangaussagen von 2000 war Ende Mai 2003 abgelaufen. Die T-Aktie verlor nach dem dritten Börsengang (Ausgabepreis 66,50 Euro) deutlich an Wert.

Die größte Anlegervertretung, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), bewertet die Teileinstellung der Ermittlungen als nicht entscheidend. In den Zivilverfahren gegen die Deutsche Telekom spiele die Bewertung des Immobilienvermögens eine zentrale Rolle. In dem Punkt gingen die Ermittlungen weiter. Für T-Aktionäre, die sich dem Schiedsverfahren gegen den Fristenablauf angeschlossen haben, bestehe weiter Hoffnung. "Diese Anleger haben sich die Chance gesichert, künftige Ermittlungsergebnisse für eine Klage gegen die Telekom zu nutzen", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Er hoffe, dass zu den Immobilien bald ein Ergebnis vorliegen werde.

Die Deutsche Telekom sieht sich in ihrer Position bestätigt. "Wir haben immer gesagt, dass wir alle Angaben in den Prospekten zu den Börsengängen umfassend gemacht haben", sagte ein Sprecher. Das gelte auch für die Frage der Immobilienbewertung. "Auch hier sind wir der festen Auffassung, jederzeit richtig bilanziert zu haben".

Im Einzelnen erklärten die Staatsanwälte: Der Verdacht, dass die Telekom das technische Anlagevermögen in der Eröffnungsbilanz am 1. Januar 1995 und in den folgenden Jahresabschlüssen mit einem überhöhten Wert angegeben habe, habe sich nicht bestätigt. Auch Anzeigen, denen zufolge die wirtschaftliche und finanzielle Situation unzutreffend dargestellt worden sein soll, würden nicht weiter verfolgt. Die Risiken - unter anderem die 10-Milliarden-Euro-Übernahme des britischen Mobilfunkers One2One - seien im Prospekt zum dritten Börsengang deutlich zur Sprache gekommen. Der Vorwurf der Immobilien-Überbewertung beziehe sich auf Angaben zu den Börsengängen 1996, 1999 und im Mai 2000.