Veto

Telekom geht gegen Reselling-Beschluss der RegTP vor

Bonner Konzern will kein neues Angebot für Wiederverkäufer vorlegen
Von Hayo Lücke

Vor etwas weniger als einem Monat, am 18. Juli, gab die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bekannt, dass die bisher von der Deutschen Telekom zur Verfügung gestellten Angebote für Wiederverkäufer (Resale) unzulässig seien. Dass die Telekom den Konkurrenten Anschluss- und Verbindungsleistungen zum Weiterverkauf an deren Kunden nur im Paket anbiete, sei "missbräuchlich". Gleichzeitig forderte die RegTP den Bonner Konzern auf, binnen zwei Monaten ein neues Resale-Rahmenangebot vorzulegen. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Telekom-Konkurrenten Tele2.

Doch aus den seitens der Regulierungsbehörde angedachten Änderungen wird - zumindest vorerst - wohl nichts werden. Wie das Handelsblatt heute berichtet, wird sich die Telekom mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Wiederverkauf eigener Produkte stemmen. "Wir werden der Regulierungsbehörde kein neues Resale-Angebot vorlegen und gegen die ergangene Missbrauchsfeststellung Rechtsmittel einlegen", kündigte der Leiter Regulierung bei der Telekom, Frank Schmidt, an. Letztlich ist dieses Vorgehen nicht verwunderlich, da die Telekom durch Resale wie es sich die RegTP vorgestellt hat, deutliche Umsatzeinbußen erwartet.

Schmidt führte weiter aus, dass die Telekom "auf Grund der hohen ordnungspolitischen Bedeutung" eine juristische Klärung für unerlässlich halte. Zeitlich fällt das Vorgehen mit den Beratungen der Bundesregierung über einen neuen Rechtsrahmen für den Telekom-Markt (Telekommunikationsgesetz, TKG) zusammen. In der Gesetzesnovelle könnten weitreichende Vorschriften über Resale-Verpflichtungen marktbeherrschender Unternehmen festgeschrieben werden. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde sagte gegenüber dem Handelsblatt, ihm sei nicht bekannt, dass die Telekom juristische Schritte plane. Die Telekom sei zum Weiterverkauf ihrer Leistungen an Wettbewerber verpflichtet.