Resale

Resale: Bisherige Telekom-Angebote unzulässig (aktualisiert)

Regulierer trifft noch keine Entscheidung über Rabatte
Von mit Material von AFP

Die bisherigen Resale-Angebote der Deutschen Telekom an Wettbewerber sind unzulässig. Dass die Telekom Anschluss- und Verbindungsleistungen den Konkurrenten nur im Paket anbiete, sei "missbräuchlich", entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute in Bonn.

In dem Fall hatte die Telefonfirma Tele2 Beschwerde eingelegt. Wie die Regulierungsbehörde heute entschied, werden bei dem von der Telekom verkauften Paketangebot jene Anbieter benachteiligt, die über eine eigenes Netz verfügen. Sie würden gezwungen, "Leistungen zu kaufen, die sie wegen eigener vorhandener Infrastruktur nicht benötigen", erklärte Behördenchef Matthias Kurth.

Die Rahmenbedingungen sehen im Einzelnen vor, dass Wettberwerber der Telekom die Möglichkeit bekommen sollen, Anschlüsse auch getrennt von den Verbindungsleistungen der Telekom zum Zwecke des Resale zu erhalten. Der Reseller zudem muss die Wahl zur dauerhaften Voreinstellung (Pre-Selection) auf sein eigenes Verbindungsnetz haben. Ebenso muss eine Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call by Call) als auch ihre Unterdrückung (Call–by–Call–Sperre) ermöglicht werden.

Mit diesen Rahmenbedingungen stünde einem entfesselten Wettbewerb im Ortsnetz nichts mehr im Wege. Wettbewerbern wäre es dann möglich, selektiv Leistungen der Telekom unter eigenem Namen Kunden anzubieten. So ist es beispielsweise durch eine Zwangs-Pre-Selection in Verbindung mit einer Call-by-Call-Sperre auch für bisherige Call-by-Call- und Pre-Selection-Anbieter möglich, Anschlüsse anzubieten, die gegenüber Wettbewerbern nahezu komplett abgeschottet sind. Dies ist heute bereits bei Vollanschlüssen bei Arcor oder Stadtnetzbetreibern der Fall. Hier ist Call by Call und Pre-Selection nicht möglich. Ebenso könnten Stadtnetzbetreiber auch dann Kunden ans eigene Netz anschließen, wenn dort noch keine eigenen Leitungen vorhanden sind. Der Anbieter müsste in dem Falle nur den Anschluss mieten.

Die Bearbeitung von Bestellungen der Reseller darf nicht von den von der Telekom vorgesehenen Voranmeldungs- und Zuteilungsverfahren abhängig gemacht werden. Das heißt, die Telekom muss Resale-Aufträge der Wettbewerber zeitnah bearbeiten. Bürgschaften dürfen Resellern nur abverlangt werden, wenn und soweit ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht.

Über mögliche Rabatte auf die Preise für diese Dienstleistungen entschied die Behörde anders als zunächst vermutet nicht. Wie ein Sprecher der Behörde sagte, soll nun zunächst das neue Angebot der Telekom geprüft werden.

Unklar ist derzeit noch, ab wann Resale wirklich möglich sein wird. Zu erwarten ist, dass bis dahin noch bis zu zwei Jahre ins Land gehen werden. Die Telekom muss die für die Anpassungsmaßnahmen erforderliche Implementierungszeit der RegTP verbindlich zugesagen. Diese darf aber bis zu 18 Monate nach Vertragsabschluss betragen. Wann es zum Vertragsabschluss kommt, ist fraglich - vorerst hat die Telekom zwei Monate Zeit, der RegTP ein auf den neuen Rahmenbedingungen basierendes Resale-Angebot zu unterbreiten.