Internet ohne "tiefe Verlinkungen"?

BGH entscheidet über "Deep Links"

Das Prinzip des WWW ist auf dem Prüfstand
Von Katharina Sobottka mit Material von dpa

Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Der I. Zivilsenat verhandelte am heutigen Donnerstag über eine Klage der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy [Link entfernt] . Der Verlag beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte "deep links": "Paperboy" bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des Artikels gelangt - unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird am morgigen Freitag erwartet.

Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Eike Ullmann ist für den Ausgang des Verfahrens entscheidend, ob der Suchdienst als unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte des Datenbankanbieters anzusehen ist. Er gab zu bedenken, dass in unserer Gesellschaft der "schnelle Weg zur Information im Internet" eine gewisse Bedeutung habe. Der Suchdienst fungiere hier möglicherweise nur als "Wegweiser". Dem widersprach Thomas von Plehwe, Anwalt des Verlags: "Der deep link ist nicht der Wegweiser, sondern der Schlüssel." Er sieht darin eine Verletzung von Urheber- und Wettbewerbsrecht.

In Deutschland gibt es schon diverse Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zu "deep links" und die Rechtspositionen sind dabei nicht eindeutig. Zuletzt endete der Rechtsstreit zwischen der Mainpost, einem Tochterunternehmen der Holtzbrinck-Gruppe, und der News-Suchmaschine Newsclub.de [Link entfernt] mit einer Unterlassungserklärung [Link entfernt] . Dem Betreiber der News-Suchmaschine war der Gang zum Bundesgerichtshof schlicht zu teuer und zu riskant.

Schon 2001 hatte laut intern.de ein Sprecher der Anwaltskanzlei Osborne Clarke im Fall Stepstone gegen OFiR [Link entfernt] erklärt, dass die europäischen Gerichte die Möglichkeit hätten, gegen die Verlinkung vorzugehen, wenn diese "extensiv und abträglich" sei.

Was denn unter "extensiv und abträglich" zu verstehen sei, ist bis heute nicht eindeutig geklärt, so dass das Urteil mit Spannung erwartet wird. Das Urteil wird auch für die kürzlich gestartete News-Suchmaschine news.google.de richtungsweisend sein. Die Handelsblatt-Gruppe hatte vor einigen Tagen bereits angekündigt je nach Ausgang des BGH-Urteils auch hier gegen ein Deep-Linking vorgehen zu wollen.