gebührenbehaftet

Editorial: Schon für Ihr Handy GEZahlt?

Die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Inhalte
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Sie sind ein Dauer-Zankapfel in der Medienlandschaft: Die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wie ARD und ZDF. Die private TV-Konkurrenz, allen voran RTL, betreibt nämlich ebenfalls diverse Homepages, und sieht einen Wettbewerbsnachteil, da die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihre online-Inhalte über Rundfunkgebühren finanzieren. Zwar sind die Umsätze mit online-Werbung nach der Krise in den Jahren 2000 und 2001 wieder am Wachsen, aber offensichtlich sprudeln sie noch nicht so sehr, als dass die privaten Fernsehsender mit ihren Homepages so richtig zufrieden wären.

Doch auch mit dem Zuhörer oder Zuschauer sind Konflikte wegen der Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender vorprogrammiert. Radio Bayern 3 kann man nicht nur per Antenne empfangen, sondern auch per Audio-Stream über das Web. Die Nachrichten der Tagesschau sind ebenso als Video-Stream abrufbar, wie das heute journal des ZDFs. Und wer nicht erst auf die nächste Nachrichtensendung warten will, dem schickt der MDR die neuesten Nachrichten per SMS direkt aufs Handy. Alles kostenlos, versteht sich.

Durch diese und andere Services wird jeder Internet-PC oder jedes (Multimedia)-Handy faktisch zum "Rundfunkempfangsgerät", ergo kostenpflichtig für GEZ-Gebühren. Das ist bei der derzeitigen Rechtslage den meisten Privatnutzern zwar egal: Mit einem angemeldeten Fernseher sind alle weiteren Empfangsgeräte abgedeckt. Doch das Privathandy des Sohns, der sein erstes Geld verdient, wäre dann ebenso separat anzumelden und zu bezahlen, wie ein zumindest teilweise beruflich oder gewerblich genutztes Handy oder jeder Büro-PC mit Internetzugang.

Ende 2004 läuft der derzeitige Medien-Staatsvertrag aus, der PCs und Handys von den Rundfunkgebühren befreit. Spätestens ab Mitte nächsten Jahres wird also neu gerungen werden. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wären die zusätzlichen Einnahmen angesichts knapper Kassen sicher recht.

Doch die Situation ist beim Internet oder Handy eine ganz andere als beim Rundfunk: Fernseher oder Radio kauft man zumeist zum Fernsehen oder Radiohören. Die Haupt-Anwendungsbereiche von ans Internet angeschlossenen Büro-PCs wie Textverarbeitung, E-Mail oder Suchmaschinen-Recherche haben hingegen wenig oder nichts mit öffentlich-rechtlicher Mediennutzung zu tun. Ähnlich auch beim Handy, das aufgrund der hohen nutzungsabhängigen Gebühren fast nur zur Individualkommunikation benutzt wird, jedoch kaum zum Abruf von Medieninhalten.

Die öffentlich-rechtlichen Sender wurden in der Nachkriegszeit gegründet, um eine rasche Grundversorgung mit Radio und Fernsehen zu sichern. Das war vermutlich eine richtige Entscheidung. Doch im Internet gibt es heutzutage bereits eine Vielzahl unabhängiger Sites. Google News listet nicht weniger als 700 deutschsprachige Nachrichtenquellen auf. Selbst dann, wenn man bedenkt, dass teilweise mehrere Sites zum selben Betreiber gehören: Im Internet ist damit derzeit eine große mediale Breite garantiert.

Natürlich sollten die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender nicht aus dem Netz verschwinden. Aber sie sollten mit technischen Mitteln gegen "Schwarzseher" geschützt werden. Wer eine GEZ-Anmeldenummer hat, kann damit auch nach 2004 seinen Lieblingssender im Live-Stream hören, oder die Tagesschau sehen. Wer die nicht hat, für den gilt künftig aber: "Erst bezahlen, dann anklicken".