Irreführung

Wettbewerbshüter mahnen RTL wegen 0137-Gewinnspiel ab

Gewinnspiel-Frage konnte erst nach 43 Versuchen beantwortet werden
Von Hayo Lücke

Wer das TV-Programm aufmerksam verfolgt, kommt an den zahlreichen Gewinnspielen, die immer häufiger über 0137-Nummern abgewickelt werden, nicht mehr vorbei. Nahezu jede große TV-Produktion, egal ob Entertainment-Show oder Sport-Liveübertragung, ist inzwischen mit einem 0137-Gewinnspiel gekoppelt, bei dem den Anrufern mit jedem Anruf 49 Cent berechnet werden.

Auch in die Formel-1-Übertragungen des Privatsenders RTL ist ein solches Gewinnspiel eingebunden. Teilnehmer hatten zu den vergangenen Grand-Prix-Rennen die Chance auf den Gewinn eines Autos bzw. 20 000 Euro Bargeld, wenn sie nach einem Anruf über eine 0137-Nummer eine Gewinnfrage richtig beantworteten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) hat den Fernsehsender wegen des Gewinnspiels nun abgemahnt. Grund: Mitarbeiter des ARD-Magazins plusminus deckten auf, dass es auch nach mehreren Versuchen nicht möglich war, die Gewinnfrage zu beantworten. Im konkreten Fall war erst beim 43. Versuch die Möglichkeit gegeben, die Gewinnspielfrage zu beantworten und damit am Gewinnspiel teilzunehmen. Bei allen zuvor getätigten Anrufen hörten die plusminus-Mitarbeiter die Ansage: "Vielen Dank, dass Sie bei uns angerufen haben. Leider haben Sie dieses Mal kein Glück gehabt, aber versuchen sie es gerne noch einmal. Dieser Anruf kostet 49 Cent aus dem Festnetz der Deutschen Telekom." Statt einmalig 49 Cent wurden demnach insgesamt 21,07 Euro fällig.

Gegenüber plusminus bestreitet RTL die Vorwürfe. In einer Mitteilung an das Magazin heißt es: "Jeder Anrufer, der kein kostenfreies Besetzt-Zeichen hört, nimmt am Gewinnspiel teil und hat die gleichen Chancen, ins Studio weitergeleitet zu werden und zu gewinnen. Es ist ausschließlich vom Zufall abhängig, ob man die Gewinnfrage gestellt bekommt oder nicht."

Die Wettbewerbszentrale sieht das Ganze ein wenig anders und wirft RTL vor, dass eindeutig damit geworben würde, es müsse eine Frage beantwortet werden, bevor man an dem Gewinnspiel teilnehme. Dies sei genauso irreführend wie die geschaltete Ansage, in der es heißt, man habe leider kein Glück gehabt. Dies habe zu der nun erfolgten Abmahnung geführt. Im Rahmen dieser Abmahnung haben die Wettbewerbshüter RTL nun aufgefordert, das Gewinnspiel so zu ändern, dass jeder Mitspieler die Möglichkeit der Beantwortung der Gewinnfrage hat.