Yes or No?

Telekom muss Gebühren für alle Leistungen genehmigen lassen

Auch Gebühren für Ansagedienste unterliegen der Regulierung
Von dpa /

Die Deutsche Telekom muss die Gebühren für alle Leistungen, die sie anderen Netzanbietern zur Verfügung stellt, durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigen lassen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es solle verhindert werden, dass der Marktführer den bestehenden Anspruch auf einen Zugang zum Netz durch ungerechtfertigte Gebühren unterläuft, hieß es zur Begründung. Damit blieb die Klage der Telekom erfolglos. (Az. BVerwG sechs C 17.02)

Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, dass es sich nicht um "wesentliche" Leistungen, beispielsweise Ansagedienste zum Wetterbericht, Lottozahlen oder Kochrezepten, handelt. Diese Leistungen seien nicht entscheidend für den Zugang ihrer Konkurrenten zum Telekommunikationsmarkt. Nach Auffassung der Regulierungsbehörde muss jedoch jede Gebühr von ihr genehmigt werden, die das Unternehmen von anderen Wettbewerbern für das Zuschalten ins Netz verlangt. Dem folgte der zuständige 6. Senat des Bundesgerichts.

Die Leipziger Richter widersprachen damit den Kollegen des Kölner Verwaltungsgerichts. Diese hatten der Regulierungsbehörde zwar im Grundsatz Recht gegeben, für die genannten Ansagetexte hielten sie deren Einschalten aber für nicht erforderlich.