Schutz

Bundesrat fordert Ausweitung der Schutzregeln gegen 0190er-Nummern

Maximaler Minutenpreis von zwei Euro gefordert
Von dpa / Hayo Lücke

Den Bundesländern gehen die von Rot-Grün geplanten Schutzregelungen gegen überteuerte Angebote bei 0190er- und 0900er-Servicenummern nicht weit genug. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat am Freitag, die Anrufkosten künftig auf zwei statt wie von der Bundesregierung geplant drei Euro pro Minute zu begrenzen. Die Länderkammer verlangte zudem, den Schutz vor überteuerten Handy-Kurznachrichten (Premium-SMS) einzubeziehen. Grundsätzlich begrüßte der Bundesrat den Gesetzentwurf zum Schutz von Telefon- und Internetkunden und verlangte, die geplanten Änderungen schnell umzusetzen.

Keine Mehrheit unter den Ländern fand der Vorschlag, das Gesetz schon jetzt auf alle so genannten Mehrwertdienste-Nummern auszudehnen. Der Bundesrat sprach sich aber dafür aus, baldmöglichst Schutzregelungen gegen den Missbrauch bei anderen Nummern wie 0137er- Kombinationen zu erlassen. Nach dem Regierungsentwurf muss die Verbindung zu 0190er- und 0900er-Servicenummern nach einer Stunde automatisch gekappt werden. Anbietern droht bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer.

Das Gesetz sieht außerdem ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Dialer-Programme installieren sich oft vom Nutzer unbemerkt im Computer und nutzen zur Internet-Einwahl teure 0190er-Nummern. Der Bundesrat forderte, dass Anbieter bei jeder Internet-Verbindung durch Dialer zunächst eine aktuelle Preisinformation übermitteln müssen. Diese muss nach dem Vorschlag der Länder vom Kunden per Mausklick bestätigt werden, bevor eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.

Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.