Verbraucherschutz

Heute im Bundestag: Missbrauch von 0190-Nummern

Anhörung zum Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er/0900er Nummern
Von Marie-Anne Winter

Heute beschäftigt sich der Bundestag im Rahmen einer Anhörung erneut mit dem für die Nutzer von Mehrwertdiensten so wichtigen Thema. Der vorliegende Gesetzentwurf geht zwar einige Problembereiche an, aber nach Ansicht zahlreicher Branchenexperten reicht es zur Bewerkstelligung eines wirksamen Verbraucherschutzes nicht aus - wie auch wir in einem Editorial schon berichteten. Beispielsweise der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hält weitergehende Schritte für erforderlich. Hier sieht er sich in Einklang mit den Verbraucherverbänden und der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST).

Dazu gehört die Einführung einer zentralen Datenbank bei der RegTP zur einheitlichen Erfassung der Anbieter von 0190er-Mehrwertdiensten - wie es auch im politischen Raum schon länger vehement gefordert wird. Eine solche Datenbank wäre dringend notwendig, um Verbrauchern Informationen über entsprechende Anbieter zu verschaffen. "Der Regulierer muss hier stärker in die Pflicht genommen werden und bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten dafür Sorge tragen, dass ein Missbrauch von vornherein ausgeschlossen ist," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die beinhaltet auch die Einhaltung der Zuteilungsregeln von Rufnummern. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in das 0190er-Geschäftsmodell wieder gestärkt werden."

Neben der erhöhten Transparenz durch die Datenbank-Lösung müssen Dialer zudem einer separaten Rufnummerngasse zugeordnet werden. Sie wären damit für den Kunden schon an der Telefonnummer zu erkennen. Dieser umfassende Kundenschutz ist einfach, transparent und ohne jede Bürokratie umsetzbar. Ein generelles Inkassoverbot packt das Problem nicht an der Wurzel. In der überwiegenden Zahl der Fälle würden seriöse Angebote von 0190er Nummern, die beispielsweise den Abruf von Informationen bei Verbraucherzentralen, TV- und Radiosendungen oder der Stiftung Warentest bereitstellen, vielmehr erheblich benachteiligt und mit einer für den Kunden nicht verständlichen Trennung von Rechnungsstellung und Inkasso einhergehen.