Ort oder Nah?

Wann ist ein Ortsgespräch ein Ortsgespräch?

BREKO stiftet Verwirrung um Orts- und Nahgespräche
Von

Heute morgen meldete sich der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) zu Wort und titelte in seiner Pressemeldung "Verkehrte Welt: Call-by-Call macht Nahgespräche zu teuren Ferngesprächen". Der BREKO will dabei darauf hinweisen, dass bei der Deutschen Telekom Gespräche in benachbarte Ortsnetze, die maximal 20 Kilometer vom Gesprächsursprung entfernt sind, als Ortsgespräche abgerechnet werden. Im Call-by-Call-Verfahren soll dies nicht mehr möglich sein. Der Branchenverband nutzt dieses Statement in der Folge dazu, um auf die Vorzüge regionaler Vollanschluss-Anbieter und seiner Verbandsmitglieder, z. B. NetCologne, NEFkom oder Komtel hinzuweisen.

Generell sind ab sofort so genannte Nah- und Ortsgespräche zu unterscheiden. Ortsgespräche sind solche Telefonate, bei denen Gesprächsursprung und -ziel innerhalb des selben Ortsnetzes liegen. Bei den Nahgesprächen handelt es sich um Gespräche in benachbarte Ortsnetze, die vom Gesprächsursprung maximal 20 Kilometer entfernt sind.

Aus neutraler Sicht läßt sich das BREKO-Statement nicht bestätigen. Auch Call-by-Call-Anbieter ermöglichen kostengünstige Nahgespräche, beispielsweise Arcor, die für Nahgespräche dieselben Tarife wie für Ortsgespräche verrechnen. Angaben weiterer Anbieter, ob diese "nur" Orts- oder auch Nahgespräche zu Ortsnetzkonditionen ermöglichen, liegen uns noch nicht vor.

Trennung von Orts- und Nahgesprächen in der teltarif-Tarifdatenbank

Um dem oben beschriebenen Phänomen künftig Rechnung zu tragen, wird teltarif in der Tarifdatenbank und auf den einzelnen Anbieter-Informationsseiten künftig zwei Gesprächsziele unterscheiden: Unter dem Begriff "Ortsgespräch" werden dann solche Angebote verglichen, die für Telefonate innerhalb des eigenen Ortsnetzes verwendet werden können. "Nahgespräch" steht dann für Angebote, die auch für Telefonate zu benachbarten Ortsnetzen (maximal 20 Kilometer entfernt) genutzt werden können.

Die beschriebenen Änderungen werden baldmöglichst, spätestens jedoch bis zum 25. April, eingepflegt.