Grundkonfikt

Neues Telekommunikationsgesetz verzögert sich

Handelsblatt: Bundesregierung droht neuer Ärger aus Brüssel
Von Marie-Anne Winter

Kaum ist der Ärger wegen der verzögerten Einführung von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz abgeflaut, zeichnet sich ein neuer Konflikt ab: Bis zum 25. Juli diesen Jahres muss auch Deutschland die neuen EU-Richtlinien für den Telekommunikationsmarkt in nationales Recht umsetzen. Und wie schon bei der Umsetzung der Vorgaben für die freie Betreiberwahl im Ortsnetz zeichnet sich nun ab, dass die Bundesregierung auch diesen Termin nicht einhalten kann.

Wie das Handelsblatt heute berichtet, wird der Referentenentwurf für das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) frühestens "kurz vor Ostern" vorliegen. Es sei nicht zu erwarten, dass die EU-Kommission in Brüssel ein Auge zudrücken wird, denn schon die Umsetzung der Richtlinie zum Ortsnetzwettbewerb wurde nicht zur Zufriedenheit der Kommissare umgesetzt.

Inzwischen ist gar von einem Grundkonflikt zwischen Wirtschaftsminister Clement und Brüssel die Rede. Clement will möglichst wenig Regulierung - was besonders der Deutschen Telekom gefällt. Und auch die deutschen Mobilfunkanbieter betrachten die Ambitionen der EU-Kommission, den Wettbewerb auch in diesem Bereich genauer unter die Lupe zu nehmen, mit Skepsis. Denn die neuen EU-Richtlinien stärken eindeutig den Regulierern den Rücken.

Das EU-Recht sei aber für sämtliche Mitgliedstaaten bindend, im Grunde habe der deutsche Gesetzgeber gar nichts mehr zu entscheiden, zitiert das Handelsblatt Bernd Holznagel, einen Professor für Telekommunikationsrecht. "Wenn die Bundesregierung das nicht aktzeptieren will, hätte sie vor zwei Jahren bei den Verhandlungen in Brüssel ihre Interessen durchsetzen müssen."

Es sei notwendig, dass die Regulierungsregeln klar formuliert und die Aufgaben des Regulieres eingeschränkt würden - "andernfalls sei das Gesetz eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte" formuliert die Wirtschaftszeitung.