unzureichend

Verbraucherschützer wollen 0190-Schutz auch im Mobilfunk

Gesetzentwurf als unzureichend bezeichnet
Von Volker Schäfer

Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gegen den Missbrauch von Servicerufnummern mit den Vorwahlen 0190 und 0900 berücksichtigt derzeit zwar das Telefon-Festnetz und das Internet, nicht aber den Mobilfunkbereich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin bezeichnete den Entwurf daher heute in einer Stellungnahme als völlig unzureichend.

Das Ausklammern der Handynetze sei eine Einladung an die schwarzen Schafe der 0190-Brache, ihr Geschäftsfeld auf Handykunden zu konzentrieren, so die Begründung der Verbraucherschützer. Gerade im Mobilfunk sei die Zahl der Missbrauchsfälle schon jetzt besonders hoch, merkte Edda Müller vom vzbv an. Neben 0190er Rufnummern werden in letzter Zeit auch 0137er Nummern für Abzock-Versuche missbraucht.