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EU-Kommission will Finanzhilfe für France Télécom prüfen

Rechtswidrige staatliche Beihilfen für französischen Telekomriesen?
Von Marie-Anne Winter

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat nach verschiedenen Presseberichten ernsthafte Bedenken gegen die Finanzspritze in Höhe von 9 Milliarden Euro, mit der die französische Regierung die angeschlagene France Télécom unterstützen will. Damit werden die Sanierungspläne für den hoch verschuldeten französischen Telekomriesen gefährdet. Wie in Brüssel verlautete, sei der "beihilfeverdächtige Darlehensbetrag" so groß, dass im Februar ein formelles Prüfverfahren eröffnet werden müsse. Nur auf diese Weise könne gewährleistet werden, dass Dritte zu dem Fall gehört werden. Der französische Mobilfunkanbieter Bouygues Telecom hatte sich bei der EU-Kommission über die Pläne der Regierung zur Rettung von France Télécom beschwert.

Europas zweitgrößten Telekomkonzern France Télécom drückt ein Schuldenberg von rund 70 Milliarden Euro. Der französische Staat, der mit rund 55 Prozent Hauptaktionär an France Télécom ist, will in Form eines Darlehens frisches Geld zuschießen. Die EU-Gesetze verbieten allerdings die direkte Aufnahme zinsgünstiger öffentlicher Kredite durch das Unternehmen, deshalb nahm Paris einen Umweg über eine staatliche Zwischengesellschaft, die France Télécom 9 Milliarden Euro am Kapitalmarkt besorgen soll.

Aber auch dieses Vehikel gefiel den Wettbewerbshütern nicht. Es enthalte offensichtlich Elemente einer staatlichen Haftungsgarantie, mokierte ein Monti-Mitarbeiter und verwies auf die Reaktion der Rating-Agenturen nach der Ankündigung der Pariser Finanzhilfe für France Télécom. Standard & Poor’s und Fitch hatten im Hinblick auf die öffentlich-rechtlichen Darlehen im November auf die ursprünglich vorgesehene Herabstufung des Konzerns verzichtet. Es ist abzusehen, dass France Télécom am Ende des Prüfverfahrens mit der Verpflichtung zu einer Garantieprämie oder zur Zahlung eines Zinsaufschlags rechnen muss.

Ärgerlich für France Télécom ist, dass laut den EU-Wettbewerbsregeln die 9 Milliarden Euro Finanzhilfen erst nach dem Abschluss des Beihilfeprüfverfahrens vergeben werden dürfen. Ignoriert die französiche Regierung diese Vorschrift und zahlt vorher aus, könnte die Kommission die Regierung per einstweiliger Verfügung zur Rückzahlung auffordern. Möglich wäre sogar eine Klage gegen Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof.

France Télécom selbst gibt sich aber zuversichtlich, dass die EU-Wettbewerbskommission das Hilfspaket genehmigen wird. Ein Konzernsprecher sagte gestern, dass die angekündigte Einleitung eines formellen Beihilfeprüfungsverfahrens nicht überraschend komme und ein ganz normaler Vorgang sei.