Abgesang

Einer der letzten WLL-Anbieter gibt auf

Star 21 Networks meldet Insovenz an
Von Marie-Anne Winter

Die deutschen Tochtergesellschaften von Star 21 Networks AG haben am 12. November in Frankfurt am Main Insolvenz beantragt. Star 21 ist einer der letzten Anbieter von drahtlosen Telekommunikationsanschlüssen in Deutschland. Diese werden per Wireless Local Loop (WLL) angeboten. Auf dem WLL-Markt sieht es schon seit längerer Zeit düster aus, bereits im letzten Jahr häuften sich die Pleiten unter den WLL-Anbietern. Von dieser Technik erhofften sich die Anbieter unter anderem, unabhängig von der Infrastruktur der Deutschen Telekom auch Ortsanschlüsse anbieten zu können.

Das Gericht hat den Frankfurter Anwalt Otmar Hermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der nach deutscher Rechtslage unverzüglich die operativen Geschäfte der Firmen übernehmen wird. Alle Kunden- und Lieferantenverträge bleiben bestandskräftig und der operative Betrieb wird weitergeführt.

Die betroffenen Gesellschaften sind im einzelnen: Star 21 Deutschland GmbH, Star 21 Facility Management Verwaltung GmbH, Star 21 Facility Management GmbH & Co. KG, Star 21 Operations GmbH and Star 21 Solutions GmbH.

John Stachowiak, Vorstand von Star 21 Networks sagt dazu: "Vor allem die mittelständische Nachfrage nach breitbandigen Diensten (2 MBit und mehr) war nicht groß genug: Die deutschen Tochtergesellschaften konnten ihre Verkaufsziele nicht erreichen." Die derzeitige Wirtschaftslage mache das Verkaufen sehr schwer, und dies ganz besonders im mittelständischen Segment. Der deutsche Mittelstand habe in noch höherem Ausmaß unter der derzeitigen wirtschaftlichen Rezession zu leiden als Großbetriebe. Entsprechend habe der Aufsichtsrat von Star 21 Networks beschlossen, dass keine weiteren Finanzmittel für die deutschen Töchter bereitgestellt werden.

Die Aktivitäten in der Tschechischen Republik, die am Markt erfolgreich seien, werden fortgeführt. Zusätzlich wird Star 21 Networks neue Absatzmöglichkeiten in der Schweiz und in Österreich prüfen, wo ebenfalls entsprechende Lizenzen und Frequenzen durch die Regulierungsbehörden zugeteilt wurden. Die betroffenen deutschen Tochtergesellschaften beschäftigen 103 Mitarbeiter. Sie sind von der Entscheidung des Aufsichtsrats unterrichtet worden.