auch ohne Unterschrift

Rechtsmittel können auch mittels Computerfax eingelegt werden

"Justiz darf sich dem Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation nicht verschließen"
Von dpa / Marie-Anne Winter

Ein Rechtsmittel kann auch mittels Computerfax eingelegt werden. Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 22/2001) unter Berufung auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln. Nach Auffassung der Richter muss nur hinreichend sicher gestellt sein, dass das Fax tatsächlich von dem angegebenen Absender stammt (Az.: 6 000 58/01).

Das Gericht wertete mit dem Beschluss den Einspruch eines Klägers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen für zulässig. Der Kläger hatte den Einspruch nicht durch einen eigenhändig unterschriebenen Brief oder ein mit seiner Unterschrift versehenes Telefax, sondern durch ein Computerfax eingelegt. Der Prozessgegner hatte daraufhin gerügt, es fehle an der eigenhändigen Unterschrift und damit an einem wirksamen Rechtsmittel. Den Einwand ließ das LAG jedoch nicht gelten. Vielmehr ließen die Richter erkennen, dass sich die Justiz nicht dem Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation verschließen darf.