Ich glaube, du sprichst noch zu technik-orientiert. Das eigentliche problem ist die willensbekundung, die durch die unterschrift ausgedrueckt wird. Das ausfuehren einer komplexen handbewegung (von der allgemein die rechtsbindende wirkung bekann ist) ist da sicherlich hoeherwertiger anzusehen als ein simpler mausklick - wie oft wird einfach durchgeklickt, ohne darauf zu achten, was da weggeklickt wurde. Im vorliegenden fall jedoch ist zu bemerken, dass es eben kein klickmich-computerfax ist, da der aufwand zur erstellung als hoch anzusehen ist, und trotz anderer technik (mal mit faxgeraet, mal per user software) eine aehnliche systematik zu erkennen ist - beim einkopieren einer unterschrift per hand wird dem ausfuehrenden wohl klar die rechtsbindende wirkung bekannt sein, und das ersehen selbiger durch den empfaenger wohl ebenfalls.
Daher hat das gericht auch den einspruch nicht gelten lassen, dass es unbedingt ein handschriftlich unterschriebenes fax sein muss. Und wie du richtig anmerkst, man koennte ja dieses computerfax mit einkopierter unterschrift ja auch ausdrucken, und dann per normalfax versenden, ohne das der empfaenger grosse moeglichkeit hat, den unterschied in der erstellung zu bemerken. Allein das wissen des empfaengers, dass es nicht aus einem normalfax kommt, wird die eignung nicht wirklich in frage stellen koennen. Und wie schon die ueberschrift zu diesem thread bemerkt: dass willentliche einkopieren einer handschriftlichen unterschrift in ein anderes dokument durch dritte personen waere unterschriftsfaelschung. Das ist ein wichtiges argument in der betrachtung des falles.
Was aber dennoch zu bemerken ist - der von MaWi eingestellte artikel koennte den eindruck erwecken, als koennte ein typisches computerfax jetzt zur rechtswahrung eingesetzt werden - und mit typisch meine ich eine e-mail aehnliche form, *ohne* signatur aehnlich einer handschriftlichen unterschrift. Dies ist zumindest durch dieses beurteilung des gerichts nicht abgedeckt.
disclaimer: ich bin ingenieur, habe keine rechtsausbildung, alle aussagen koennen auch voellig irrsinnig sein. Bei eigentlichen rechtswichtigen fragen sollte der leser den rat rechtsgebildeter personen einholen, nach deutschen system wohl rechtsanwaltlich.
mfg, guido
Benutzer jtsn schrieb:
Wenn ich ein Dokument ausdrucke, unterschreibe, dann wieder einscanne und wegfaxe, wie sieht es dann mit der Rechtsicherheit aus, ist das dann auch ein 'Computerfax'?
Wo liegt bitte der Unterschied zwischen einem 'normalen' Fax und einem 'Computerfax'? Im 'normalen' Fax sind ein Einzugscanner und ein Modem eingebaut. Ein in das Faxgerät eingebauter Computer (Prozessor, ROM, RAM, Eingabe (Tastatur), Ausgabe (LCD)) liest das Dokument ein und schickt es über das Modem raus.
Ich kann leider keinen technischen Unterschied zum 'Computerfax' erkennen, hier liegen exakt die gleichen Komponenten vor.
Interessant wäre dann auch, wie es sich mit der Rechtsgültigkeit von Unterschriften des Paketdienstes der Deutschen Post verhält (Unterschrift auf LC-Display).
ciao, jtsn