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Die DENIC eG ist eine Non-Profit-Organisation

Landgericht Frankfurt hebt Einstweilige Verfügung gegen diese Aussage auf
Von Marie-Anne Winter

Die DENIC eG kann wieder uneingeschränkt darauf verweisen, dass sie die Domainregistrierung für DE-Domains als Non-Profit-Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht vornimmt. Das Landgericht Frankfurt hob gestern eine Einstweilige Verfügung auf, die der deutschen Registrierungsstelle diese Aussage auf Betreiben eines Internet Providers untersagt hatte. "Die DENIC war, ist und bleibt ein neutraler und nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitender Dienstleister für die gesamte deutsche Internet Community", sagte dazu Sabine Dolderer, Vorstandsmitglied der DENIC eG. "Jede gegenteilige Behauptung geht völlig an der Realität und unserem Selbstverständnis vorbei."

Auch der Bundesgerichtshof hatte in seiner kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung zum Fall ambiente.de hervorgehoben, dass die DENIC "keine eigenen Zwecke verfolgt und ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt".