verteidigt

Domain-Streit ums "Verteidigungsministerium" beendet

23-jähriger muss Domainnamen wieder freigeben
Von dpa / Karin Müller

Ein Auszubildender muss die Internet-Adresse "www.verteidigungsministerium.de" für das Bundesverteidigungsministerium freigeben. Das Landgericht Hannover gab am Mittwoch einer Klage der Bundesrepublik Deutschland statt. Die 7. Zivilkammer verurteilte den 23-jährigen Marian Müller aus Lehrte bei Hannover, die Verwendung des Domain-Namens für eigene Internet-Inhalte zu unterlassen. Müller hatte auf seiner Homepage Tipps für Wehrdienstverweigerer gegeben.

Nach Auffassung der Richter entsteht durch die Bezeichnung "verteidigungsministerium.de" eine "Zuordnungsverwirrung". Das Namensrecht des Ministeriums werde verletzt. "Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Verteidigungsministerium generell das Bundesverteidigungsministerium verstanden", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Oltrogge. "Durch die Verwendung des Namens wird der Eindruck erweckt, als sei die Seite durch das Bundesverteidigungsministerium autorisiert." Zudem stünden die Inhalte der Homepage den Interessen des Ministeriums entgegen.

Das Bundesverteidigungsministerium begrüßte die Entscheidung der Richter. "Wir sind sehr erfreut", sagte eine Sprecherin in Berlin.

Müller, der die Homepage zusammen mit einem Freund betreibt, äußerte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. "Das ist sehr ärgerlich, weil wir uns im Recht sehen", sagte er. "Wir werden aber wohl nicht in Berufung gehen, weil die Kosten zu hoch sind." Noch am Mittwoch habe er sich deshalb den Domain-Namen verweigerungsministerium.de gesichert.

Falls Müller den strittigen Domain-Namen nicht abgibt, drohen ihm bis zu 500 000 Mark (255 645 Euro) Bußgeld oder sechs Monate Ordnungshaft. Den Streitwert bezifferten die Richter auf 20 000 Mark.