2. Instanz

Telekom muss umgehend ein Line-Sharing-Angebot abgeben

Line-Sharing-Entscheidung der RegTP vom OVG Münster unanfechtbar bestätigt
Von

Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Line-Sharing-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), unanfechtbar in zweiter Instanz ausdrücklich bestätigt hat und der Deutschen Telekom AG den Missbrauch ihrer Marktmacht vorwarf, fordert der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, die DTAG auf, jetzt umgehend ein Line-Sharing-Angebot vorzulegen.

"Mein Verdacht, dass die beiden Rechtsmittel den Versuch dargestellt haben, auf Zeit zu spielen, ist durch die sehr deutliche Begründung des OVG Münster unterstrichen worden. Das Gericht hat klar entschieden, dass unsere Entscheidung fehlerfrei ist und die Telekom den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (letzte Meile) verzögert, um ihre eigene Marktposition für DSL-Produkte missbräuchlich zu stärken", so Präsident Kurth.