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Ex-Regulierer Scheurle: UMTS-Betreiber sind zum Erfolg verdammt

Scheurle hält eine Konsolidierung auf dem deutschen Markt für möglich
Von dpa /

Die UMTS-Lizenzen werden nach Ansicht des Ex- Präsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Klaus-Dieter Scheurle, für die Mobilfunkbetreiber nicht zu einem Milliardengrab. "Der große Optimismus von vor einem Jahr über den Erfolg von UMTS ist nach wie vor am Platze", sagte er in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Der heutige Chef-Berater (Senior Advisor) der Credit Swiss First Boston in Frankfurt stand im August 2000 bei der spektakulären Milliarden-Auktion um die begehrten Konzessionen über den Mobilfunk der Zukunft im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Nach einem fast dreiwöchigen Bietergefecht hatten sechs Unternehmen für insgesamt knapp 100 Milliarden Mark eine Lizenz ersteigert.

Derzeit sei es noch zu früh zu sagen, ob sich die Bieter an dem Auktionspreis überhoben hätten. Gegenwärtig werde investiert, Erträge sollen später fließen. Scheurle: "Angesichts der Milliarden-Ausgaben für Lizenzen und Netzausbau sind die Betreiber aber dazu verdammt, Erfolg zu haben".

In der europäischen Telekom-Branche hatte sich nach der deutschen Auktion große Ernüchterung breit gemacht. Die Kosten von über 200 Milliarden Mark in Europa trieben die Schuldenlast der Unternehmen nach oben. Gleichzeitig stürzten die Aktienkurse der Mobilfunkbetreiber weiter in den Keller. Nicht wenige Experten bezweifeln, dass sich die Investitionen in UMTS für alle Bieter jemals rechnen werden.

Für möglich hält Scheurle in nächster Zeit eine Konsolidierung auf dem deutschen Markt. Wenn einer ausscheide, würde sich die Stellung der verbleibenden Betreiber verbessern. Neben den T-Mobil, Mannesmann Mobilfunk, E-Plus und Viag Interkom ergatterten die beiden Neulinge MobilCom und Group 3G eine Lizenz. "Wenn alle sechs Anbieter stark genug würden, wäre das aus Verbrauchersicht eine ganz hervorragende Situation", betonte Scheurle. "Aber auch ein Konsolidierungsprozess würde nicht gegen Verbraucherinteressen sein".