Abschleppwarnung

Trotz Verbot geparkt - Handynummer schützt vor dem Abschleppen

Wer sich ein Auto leisten kann, sollte sich auf jeden Fall auch ein Handy leisten
Von dpa / Marie-Anne Winter

Wer sein Fahrzeug im Parkverbot abstellt, muss mit einem Strafzettel,aber nicht unbedingt mit dem Abschleppdienst rechnen. Das Abschleppen kann verhindert werden, indem ein Zettel mit der Handynummer des Fahrers am Wagen angebracht wird, berichtet die vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt herausgegebene Zeitschrift "motor und reisen" in der Ausgabe 7/2001. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az.: 3 VG 268/00). Demnach muss neben der Mobiltelefonnummer auf dem Zettel auch die Bitte vermerkt sein, unter dieser Nummer anzurufen. Ein solcher Anruf sei auch für die Polizei zumutbar, so das Gericht.

Damit sichert das Mobiltelefon nicht nur Bewegungsfreiheit des Fahrers außerhalb seines Fahrzeugs, sondern auch seine weitere Auto-Mobilität. Wie schön.