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Ein Hamburger Polizist meinte aber...


13.06.2001 10:25 - Gestartet von kai poehlmann
daß das nicht gänge. Denn Handynummern sind Ferngespräche.

Ich habe vor kurzem in der Hamburger Innenstadt einige
Politessen und andere "Schreiberlinge" gefragt. Eine
Chance auf Anruf haben nur die, die eine Hamburger
Rufnummer angeben...

Kai Pöhlmann
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[1] Alphaphi antwortet auf kai poehlmann
13.06.2001 12:03
Benutzer kai poehlmann schrieb:
daß das nicht gänge. Denn Handynummern sind Ferngespräche.
[...]

Was Polizisten sagen und was rechtmäßig ist, das können zwei Paar Stiefel sein. Und dieser Hamburger Polizist kannte halt offenbar die neue Gerichtsentscheidung nicht.

Im Übrigen: daß man nur eine Chance auf Anruf hat, wenn man eine lokale Nummer angibt, ist Quatsch. Ortsgespräche sind teurer als Ferngespräche.
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[1.1] spielberg antwortet auf Alphaphi
13.06.2001 14:06
Meines Wissens sind Ortsgespräche billiger oder aber genauso teuer wie Ferngespräche. Da aber Behörden kein Call by Call verwenden sind da Ortsgesprächer IMMER billiger als Ferngespräche!
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[1.1.1] www.emean.de antwortet auf spielberg
13.06.2001 14:22
Die meisten Behörden haben einen Langzeitvertrag mit einem Anbieter wie Telekom, Arcor usw. abgeschlossen. Deswegen können sie auch kein Call by Call machen. Nur die bekommen von den Anbieter einen Rabatt. Da bin ich mir sicher.
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[1.1.2] bsebast antwortet auf spielberg
13.06.2001 18:00
Benutzer spielberg schrieb:
Meines Wissens sind Ortsgespräche billiger oder aber genauso teuer wie Ferngespräche. Da aber Behörden kein Call by Call verwenden sind da Ortsgesprächer IMMER billiger als Ferngespräche!

Ja laufen die Politessen erst zurueck in die Behoerde um zu telefonieren oder benutzen ein Handy (sofern vorhanden) ?
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[1.1.2.1] einhamburger antwortet auf bsebast
13.06.2001 22:14
hallo,

mal was zur aufklärung dieses leidigen themas:

die fuhh ist irgendwie mit der hew an hansenet beteiligt.

alle telefongespräche werden ,logisch, ueber hansenet geführt.

den beamten steht das ganz ortsnetz und teile des umlandes zu dienstlichen zwecken zur verfügung.

wer privat telefonieren will beantragt einen zugang und schon wird sein gehaltskonto mit telefongebühren belastet.

also warum soll da jemand von seinem eigenen geld einen super-autofahrer auf seinem handy anrufen ?

es gibt natürlich freigeschaltete telefone bei den dienststellenleitern - aber wegen solcher lächerlichkeiten benutzt die bestimmt keiner .....
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[1.1.2.1.1] kai poehlmann antwortet auf einhamburger
14.06.2001 23:49
Moin!

Benutzer einhamburger schrieb:

alle telefongespräche werden ,logisch, ueber hansenet geführt.

den beamten steht das ganz ortsnetz und teile des umlandes zu dienstlichen zwecken zur verfügung.

Eben!

Die Leute (in den Peterwagen z.B.) können eine
"Aufschaltung"? zu einem Hamburger Telefonanschluß
durch die Zentrale veranlassen. D.h. kein Vorgesetzter
fragt später nach, was das sollte. Wenn jedoch eine
"Nullnummer" gewählt werden muß, gibt das nur
"Papierkram", dann ist der Abschleppdienst (natürlich
auch eine Hamburger Nummer und keine "Service 01805-
Abzocknummer) schneller angerufen.

Daher, Rufumleitung oder Genion. Sonst - keine Chance
auf Anruf! (Zumindestens in Hamburg)

Kai
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[1.1.2.1.1.1] Goethe1000 antwortet auf kai poehlmann
15.06.2001 09:44
Keinen interessiert die Telefontechnik irgendeiner deutschen Polizeibehörde. Das Urteil besagt, dass es zumutbar für die Behörde ist, ein Handy anzurufen. BASTA!!!

Wenn ein Polizist da anderer Meinung ist, kann er sie ja dann dem Verwaltungsrichter im Anfechtungsklageverfahren erklären.

Benutzer kai poehlmann schrieb:
Moin!

Benutzer einhamburger schrieb:

alle telefongespräche werden ,logisch, ueber hansenet geführt.

den beamten steht das ganz ortsnetz und teile des umlandes zu dienstlichen zwecken zur verfügung.

Eben!

Die Leute (in den Peterwagen z.B.) können eine "Aufschaltung"? zu einem Hamburger Telefonanschluß durch die Zentrale veranlassen. D.h. kein Vorgesetzter fragt später nach, was das sollte. Wenn jedoch eine "Nullnummer" gewählt werden muß, gibt das nur "Papierkram", dann ist der Abschleppdienst (natürlich auch eine Hamburger Nummer und keine "Service 01805- Abzocknummer) schneller angerufen.

Daher, Rufumleitung oder Genion. Sonst - keine Chance auf Anruf! (Zumindestens in Hamburg)

Kai
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[1.1.2.1.1.1.1] kai poehlmann antwortet auf Goethe1000
15.06.2001 11:28
Moin!

Benutzer Goethe1000 schrieb:
Keinen interessiert die Telefontechnik irgendeiner deutschen Polizeibehörde. Das Urteil besagt, dass es zumutbar für die Behörde ist, ein Handy anzurufen. BASTA!!!

Schön. Und was nützt Dir das im Einzelfall? Ihr Auto wurde
abgeschleppt, Sie bekommen die Bescheide, Sie müssen erst
mal löhnen und dann den Ärger mit dem Prozeß. Wenn es
nun (als Kompromiß!) üblich wird, anzurufen, ist das doch
viel einfacher. Schlieslich ist es doch der Falschparker,
der sich den Ärger selber zuzuschreiben hat!

Ausserdem, wer weiß, wie ein anderer Richter entscheiden
würde - wenn es noch mal einer zum Prozeß kommen
läßt.

Kai
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[1.1.2.1.1.1.1.1] tonne antwortet auf kai poehlmann
15.06.2001 12:10
Wo ist das Problem?

Mietwagen und dan Klage, mit Rechtsschutzversicherung bekommt man das durch, denn das Urteil ist eindeutig und selbst für einen Polizisten verständlich!


Benutzer kai poehlmann schrieb:
Moin!

Benutzer Goethe1000 schrieb:
Keinen interessiert die Telefontechnik irgendeiner deutschen Polizeibehörde. Das Urteil besagt, dass es zumutbar für die Behörde ist, ein Handy anzurufen. BASTA!!!

Schön. Und was nützt Dir das im Einzelfall? Ihr Auto wurde abgeschleppt, Sie bekommen die Bescheide, Sie müssen erst mal löhnen und dann den Ärger mit dem Prozeß. Wenn es nun (als Kompromiß!) üblich wird, anzurufen, ist das doch viel einfacher. Schlieslich ist es doch der Falschparker, der sich den Ärger selber zuzuschreiben hat!

Ausserdem, wer weiß, wie ein anderer Richter entscheiden würde - wenn es noch mal einer zum Prozeß kommen läßt.

Kai
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[1.1.2.1.1.2] forester antwortet auf kai poehlmann
17.06.2001 01:26
Benutzer kai poehlmann schrieb:
...
Daher, Rufumleitung oder Genion. Sonst - keine Chance auf Anruf! (Zumindestens in Hamburg)

Kai

Hallo Kai,

das entscheidende Verwaltungsgericht in dem Urteil über welches von teltarif in dieser Meldung berichtet wird, war das Hamburger VG! Daher wäre ein zweiter Prozeß, falls die Hamburger Polizei einen Handyanruf nicht durchführt, mit Leichtigkeit gegen die Behörde zu gewinnen. Wie schon von Goethe1000 bemerkt, hat dieses VG entschieden, daß für die Polizei ein Handyanruf zumutbar sei. Ob sich ein anderes VG in einer anderen Stadt dieser Meinung anschließt ist natürlich offen.

forester
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[1.1.2.1.1.2.1] kai poehlmann antwortet auf forester
17.06.2001 02:47
Moin!

Benutzer forester schrieb:

Hamburger VG! Daher wäre ein zweiter Prozeß, falls die Hamburger Polizei einen Handyanruf nicht durchführt, mit Leichtigkeit gegen die Behörde zu gewinnen. Wie schon von

Schön. Aber was nützt mir das? Den Zeitaufwand ersetzt
einem keiner. Und so ein Prozeß kostet Zeit und Nerven.
"Vor Gericht und auf hoher See..." Also - mit einer
Konfliktvermeidungsstrategie fährt man besser!

Kai
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[1.1.2.1.1.2.1.1] Goethe1000 antwortet auf kai poehlmann
17.06.2001 23:11
Benutzer kai poehlmann schrieb:
Schön. Aber was nützt mir das? Den Zeitaufwand ersetzt einem keiner. Und so ein Prozeß kostet Zeit und Nerven. "Vor Gericht und auf hoher See..." Also - mit einer Konfliktvermeidungsstrategie fährt man besser!

...das ist nun einmal bei Musterprozessen so! Dich zwingt auch keiner, zu prozessieren.
Den Zeitaufwand hat übrigens der Anwalt und der wird von der RSV bezahlt.
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[1.1.2.1.1.2.1.1.1] Polizei muss Abschleppgebühr einklagen!
twix antwortet auf Goethe1000
18.06.2001 15:35
Falls das Auto abgeschleppt wurde, muss es auch ohne(!) Zahlung einer Gebühr erstmal rausgegeben werden. Dazu gibt es auch Urteile!
Habe es selbst von der Polizei (aber nicht in HH) so erklärt bekommen. Fall: Eine Grundstücksausfahrt war zugeparkt, ich kam nicht raus. Polizei gerufen. 50 DM Strafzettel (war 1998). Auf meine Frage wegen Abschleppen sagten die, wenn dann soll ich den Abschlepper rufen, denn die Polizei (!!!! bzw. der Abschlepper) müsste sonst bei Leuten, die erst mal nicht bezahlen, das Auto rausgeben und dann das Geld einklagen.

Also denke ich man sollte die Herausgabe des PKW fordern und dann die Behörde wegen dem Geld klagen lassen.

Achso: Bei Feuerwehrausfahrten, Behindertenplätzen oder wirklichen Behinderungen anderer (s.o) finde ich abschleppen o.k., aber meist werden doch völlig sinnlos Parkverbote eingerichtet, Strafzettel vergeben und Autos abgeschleppt. Und dagegen muss man sich wehren! Also Nummer rein, bei Abschleppen PKW fordern und klagen lassen!

Raider
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[1.1.2.2] fantomas antwortet auf bsebast
14.06.2001 06:59
In München bin ich auch schon einige Male von den kommunalen Verkehrsüberwachern angerufen worden, als Firmenautos (mit Werbeaufschrift und Tel.Nr.) von Mitarbeitern behindernd geparkt wurden. Die funken ihre Zentrale an, welche dann anruft.
Ob sie das auch bei Handynummern machen würden, weiß ich allerdings nicht.
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[1.2] tk-baby antwortet auf Alphaphi
13.06.2001 20:35
Benutzer Alphaphi schrieb:
Im Übrigen: daß man nur eine Chance auf Anruf hat, wenn man eine lokale Nummer angibt, ist Quatsch. Ortsgespräche sind teurer als Ferngespräche.

Aber nicht, wenn der Parksünder per Handy angerufen wird !
Vielleicht sollten sich diejenigen, die zu arrogant sich sich an die StVO zu halten, eine 0800er Nummer zulegen?! Kann auch niecht viel teurer sein als die Unterbringung des Wagens im Parkhaus.
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[2] tonne antwortet auf kai poehlmann
14.06.2001 15:29
Meinungen sind wie A......., bei jedem vorhanden(Dirty Harry). Zwangsläufig also auch bei Polizisten.

Die Aussage des Richters war eindeutig, wenn ein Polizeihansel der Meinung ist das gilt für Ihn nicht kann ich dem nicht folgen, oder machen die jetzt die Gesetze und die Rechtssprechung. Die Begründung des Gerichtes ist nicht zweideutig oder unklar sondern EINDEUTIG. Es ist zumutbar ein Handy anzurufen und es muss sich nicht um eine lokale Rufnummer handeln.

Außerdem ein Hinweis an alle rechtschaffenden Fahrer, manchmal ist es nicht zu vermeiden im Halte- bzw. Parkverbot zu halten. Ich kenne das von öffentliehen Submissionen, die Zeit dräng und kein Parkplatz in der Nähe.

cu



Benutzer kai poehlmann schrieb:
daß das nicht gänge. Denn Handynummern sind Ferngespräche.

Ich habe vor kurzem in der Hamburger Innenstadt einige Politessen und andere "Schreiberlinge" gefragt. Eine Chance auf Anruf haben nur die, die eine Hamburger Rufnummer angeben...

Kai Pöhlmann