Rechtsstreit zwischen Yahoo und Frankreich erneut vor Gericht

Dürfen Nazi-Objekte versteigert werden oder nicht?
Von dpa /

Ein Richter in Kalifornien will prüfen, ob ausländische Gerichte einem US-Internetanbieter Vorschriften über den Inhalt seines Angebots machen können. Einen Verhandlungstermin habe das US-Bezirksgericht in San Jose aber noch nicht genannt, berichteten US-Medien am Freitag.

Hintergrund ist die einstweilige Verfügung eines Pariser Gerichts vom November 2000, wonach Yahoo den Zugang zu Nazi-Material auf seiner amerikanischen Auktionsseite für französische Nutzer blockieren muss. Andernfalls sollte Yahoo nach Ablauf einer dreimonatigen Frist täglich rund 30 000 Mark Strafe zahlen.

Yahoo nahm die Angebote von Nazi-Material daraufhin im Januar aus dem Angebot seiner Internetauktionen. Das Unternehmen legte aber Berufung gegen das Urteil ein. Die Geschäftspraktiken des kalifornischen Unternehmens fielen nicht in die Zuständigkeit des Pariser Gerichts, argumentierte Yahoo. Die französischen Gesetze verletzten das amerikanische Recht auf Redefreiheit.