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Neues Gesetz über elektronische Signatur in Kraft getreten

Ab sofort europaweit der Einsatz der digitalen Signatur möglich
Von dpa /

Im Geschäftsverkehr darf seit heute die elektronische Signatur als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift eingesetzt werden. Das Gesetz über elektronische Signaturen sei in Kraft getreten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Damit sei ab sofort europaweit der Einsatz der digitalen Signatur möglich. Das Gesetz soll den Geschäftsverkehr im Internet sicherer machen.

Der Informations- und Kommunikationsmarkt werde damit belebt, erklärte Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Das neue Gesetz schafft in Deutschland zunächst die Rahmenbedingungen für die digitale Signatur. Mehrere Gesetze und Verordnungen müssen noch angepasst werden.

Nach der neuen Regelung wird die handsignierte Unterschrift in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält.