Datenschutz

Personendaten minderjähriger User müssen besonders sensibel behandelt werden

Persönliche Daten minderjähriger Benutzer dürfen im Internet nicht abgefragt werden
Von dpa / Marie-Anne Winter

Unternehmen dürfen sich im Internet von Minderjährigen nicht die Einwilligung zum Verarbeiten persönlicher Daten geben lassen. Das gilt auch für kostenlose Angebote, urteilte das Landgericht Bremen in einem Prozess gegen einen Lebensmittelhersteller (Az.: ein O 2275/00). Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn aufmerksam.

Das Unternehmen hatte auf einer Internetseite Jugendlichen angeboten, sie per Mail an bestimmte Termine zu erinnern. Um solche Mails zu erhalten, mussten Name, Vorname, Mail-Adresse sowie zum Beispiel Namen und Geburtsdaten von Freunden und Verwandten angegeben werden. Diese Daten sollten gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. "Du bist sicher damit einverstanden und bestätigt uns dies durch Deine Teilnahme", hieß es.

Dieses Verfahren sei jedoch unzulässig, so das Gericht. Die Herausgabe persönlicher Daten zu verlangen, sei ein erheblicher Eingriff in die Rechte des minderjährigen Nutzers, der die damit möglicherweise verbundenen Folgen nicht überschauen könne. Zudem sei die Klausel unzulässig, weil auch Daten Dritter weitergegeben werden sollten. Das Urteil ist der AgV zufolge noch nicht rechtskräftig.