unverbindlich

Preisangaben im Internet sind nicht verbindlich

Beim Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten
Von dpa /

Beim Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten, denn angegebene Preise sind keine verbindlichen Angebote, warnt die in Stuttgart erscheinenden Zeitschrift "connect" in ihrer aktuellen Ausgabe. Demnach handelt es sich bei den Preisangaben um eine so genannte "Invitatio ad offerendum", eine Einladung zum Angebot. Der Verkäufer informiert damit nur unverbindlich über sein Angebot - bindend ist erst der Preis, den Verkäufer und Käufer im Vertrag gegenseitig bestätigen.

Laut "connect" besteht grundsätzlich die Möglichkeit, falsche Angaben oder Nettopreise ohne Mehrwertsteuer abzumahnen, weil diese wettbewerbswidrig sind. Abmahnen kann jedoch nur ein Wettbewerber. Der Konsument dagegen habe keine Möglichkeit, den Verkäufer "festzunageln", das Produkt zum angegebenen Preis verkaufen zu müssen. Online gekaufte Waren müssen aber binnen 14 Tagen vom Verkäufer umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreise zurück genommen werden - sofern es sich nicht um verderbliche Ware handelt.