Entscheidung?

Richterin bestimmt neutralen Gutachter für Napster-Verfahren

Heute neuer Gerichtstermin für Internet-Tauschbörse
Von AFP / Frank Rebenstock

Unmittelbar vor dem vielleicht entscheidenden Gerichtstermin zur US-Musiktauschbörse Napster am heutigen Dienstag hat sich die zuständige Richterin einen neutralen Computerexperten als Berater genommen. Er solle für die Richterin prüfen, ob die Internet-Börse die verhängten Auflagen zum Urheberrechtsschutz einhält, teilte das Gericht in San Francisco mit. Bei dem Termin am Dienstag wird US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel mit Hilfe des Experten prüfen, ob es Napster gelungen ist, 135 000 urheberrechtlich geschützte Musikstücke auf seiner Website zu sperren. Dazu war die populäre Musiktauschbörse Anfang März von der Richterin verpflichtet worden. Der klagenden US-Musikindustrie zufolge können über Napster aber immer noch geschützte Titel abgerufen werden.

Plattenfirmen und Künstler unter der Führung des US-Musikindustrieverbandes RIAA hatten Napster wegen Verletzung von Urheberrechten verklagt, weil die Internet-Plattform des Unternehmens einen kostenlosen Tausch von Musikstücken verschiedener Nutzer im digitalen MP3-Format ermöglicht. Über die Website können Musikstücke mit einer speziellen Software aufgespürt und gratis heruntergeladen werden. Napster hatte zuletzt wegen der Auflagen des Gerichts ein Filtersystem gestartet, mit dessen Hilfe die 135 000 von der Industrie angegebenen Titel gesperrt werden sollen. Dies funktioniert aber nach Angaben der Musikindustrie noch nicht vollständig. Der deutsche Bertelsmann-Konzern plant, Napster ab Juli in ein kostenpflichtiges Angebot umzubauen.