Ätsch

Kombi-Angebot: Telekom-Klage wieder abgewiesen

Stromanbieter darf kombinierte Tarife für Telefon und Strom anbieten
Von Edward Müller

Das kombinierte Angebot aus Strom- und Telefonanschluss von Teleos wurde nun auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Die Elektrizitätswerke Minden-Ravensberg (EMR [Link entfernt] ), die das Kombi-Paket mit Teleos anbieten, dürfen das Angebot auch in Zukunft vermarkten. Die erste Klage der Deutschen Telekom gegen das Kombi-Angebot war im Juli 2000 vom Oberlandesgericht Dortmund abgewiesen worden.

Teleos und EMR werden die Preise für das bestätigte Kombi-Angebot ab 1. März senken. Die Grundgebühren in den Tarifen Strom&Fon Surf 2 und Strom&Fon Surf 4 sinken von jetzt 188 Mark und 222 Mark auf 166 Mark und 199 Mark gesenkt.

Eine Klage gegen die EWAG, die ebenso Kombi-Angebote anbietet, wurde vom Oberlandesgericht München Ende Januar abgewiesen.