Meinungsverschiedenheiten

Telekom ist gegen Monopol, Tesion auch

DTAG verliert bei Entscheidung um Kombiangebot von Stromanbietern und Tesion sieht Rückkehr zum (Telekom-)Monopol
Von dpa / Edward Müller

Im Streit um so genannte Kombinationstarife für Strom und Telefon hat die Deutsche Telekom, nach Angaben des Nürnberger Energieversorgers EWAG, erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) München habe eine Klage der Telekom gegen vier bayrische Unternehmen abgewiesen, teilte der ebenfalls betroffene Nürnberger Energieversorger EWAG am vergangenen Freitag in Nürnberg mit.

Danach verstoße der rabattierte Kombi-Tarif für Strom- und Telefon-Bezug nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht, berichtete die EWAG. Weder liege ein Verstoß gegen das Rabatt-Gesetz, noch gegen kartellrechtliche Bestimmungen vor. Das OLG habe damit ein ähnlich lautendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in erster Instanz vom Oktober 2000 bestätigt. Die Telekom hatte in dem Verfahren argumentiert, die Stromversorger nutzten mit dem Angebot von Kombi- Tarifen ihre Monopolstellung aus.

Die Telekom-Klage hatte sich nach EWAG-Angaben zugleich gegen die Unternehmen Augustakom, die Erlanger Stadtwerke und den privaten Telekommunikations-Anbieter NEFkom gerichtet. Wegen der gleich gelagerten Verfahren habe das Oberlandesgericht die Fälle gemeinsam verhandelt und ein entsprechendes Urteil verkündet, hieß es.

Bei dem von der Telekom angefochtenen Tarif honoriert beispielsweise NEFkom Doppelverträge: Kunden, die bei den Stadtwerken Nürnberg, Fürth und Erlangen ihren Strom beziehen und zugleich bei deren Telekommunikations-Tochter NEFKom einen Telefon-Vertrag abschließen, müssen die Grundgebühren nicht in voller Höhe zahlen. Der Nachlass beläuft sich bei einzelnen Tarifen auf bis zu 14 Prozent.

Die Telekom sieht in den Unternehmen, die Strom und Telefon aus einer Hand anbieten, Monopolisten. Die freien Anbieter sehen im Umgang der RegTP mit der Telekom, unter der neuen Führung von Matthias Kurth, eine Rückkehr zum Monopol:

Der Stuttgarter Telekommunikationsanbieter Tesion befürchtet eine Abkehr vom liberalisierten TK-Markt zurück zum Monopol. "Die Telekom versucht offenbar, den Führungswechsel in der Regulierungsbehörde auszunutzen. Die Chancengleichheit im regulierten Markt steht auf dem Spiel, wenn die Arbeit der Behörde nicht unbeeinflusst bleibt", erklärt Stefan Niedermaier, Vorsitzender der Tesion-Geschäftsführung.

Anzeichen für eine vermeintlich freundlichere Gangart: Auf Antrag der Telekom wurde eine Entscheidung der Regulierungsbehörde gerichtlich gestoppt. Mit EBC - Element Based Charging - sollte die Abrechnung der Verkehrsströme zwischen Wettbewerbern und Telekom neu strukturiert werden. Um auch mit dieser neuen Struktur, die zum 1. Juni bereits in Kraft treten sollte, ihren Kunden optimale Preise bieten zu können, habe tesion bereits bundesweit investiert. Der Gerichtsentscheid verhindere nun, bis auf weiteres, die Umsetzung des Beschlusses der RegTP. Somit sei keine Planungssicherheit mehr gewährleistet und das Investitionsrisiko dadurch ungleich höher. Die Telekom wolle damit ihre ursprünglichen Forderungen durchsetzen, die zuvor von der RegTP wettbewerbsgerecht abgeschwächt worden waren. Es bleibe nun zu hoffen, dass dem eingelegten Einspruch schnell stattgegeben werde. Etliche zusätzlich geplante Arbeitsplätze könnten sonst nicht eingerichtet werden.

Unter Führung Klaus-Dieter Scheurles habe die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für einen fairen Wettbewerb gesorgt. Nun gelte es, den bislang eingeschlagenen Weg mit gleicher Konsequenz weiterzuverfolgen. Niedermaier hofft, dass sich die Behörde nicht durch politischen oder sonstigen Druck von ihrem, für den Kunden so wichtigen, Ziel abbringen lasse: "Wir wünschen Matthias Kurth in diesem Sinne einen guten Start."