Hirnverbrannt

Drohen "biorhythmische Entgleisungen" durch Mobilfunk-Sender?

Kläger gegen T-Mobil sollen neues Gutachten vorlegen
Von dpa / Frank Rebenstock

Im Rechtsstreit um einen Mobiltelefon-Sender in Oberursel im Taunus sollen die Kläger ein neues Gutachten über mögliche Gefahren von Elektrosmog vorlegen. Das Frankfurter Landgericht gab der Klägergemeinschaft am Mittwoch auf, mit dem Gutachten die Gesundheitsgefährdung durch Hochfrequenzstrahlung aus der T-Mobil-Sendeanlage zu beweisen, die in einem Kirchturm in Oberursel-Bommersheim installiert ist. Das Gutachten soll klären, ob und wie die Strahlung des Senders allgemein die Hirnfunktion von Menschen in der Nachbarschaft beeinträchtigen kann.

Nach Ansicht der Kläger kommt eine ganze Reihe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Frage. Genannt wurden vor Gericht unter anderem "Entgleisungen der Biorhythmik" mit der Folge von Störungen im Informationssystems des Gehirns und im Unterbewusstsein, Schwächung des körpereigenen Abwehrsystems, Herzrhythmusstörungen, vermehrte Bildung von Gehirntumoren und allgemein erhöhte Krebsgefährdung, reduzierte geistige Leistungsfähigkeit mit Gedächtnisverlust sowie erhöhte Fehlgeburtsfrequenz und Kindersterblichkeit.

Das Gericht hatte bereits zu Beginn des Rechtsstreits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass vorläufige medizinische Stellungnahmen noch kein eindeutiges Bild der möglichen Gesundheitsgefährdung ergeben. Das umfassend angelegte neue Gutachten, dessen Fertigstellung voraussichtlich mehrere Monate dauern wird, soll nun eine solide Grundlage für die Urteilsfindung schaffen.

In dem komplizierten Rechtsstreit sind bisher unterschiedliche Vorentscheidungen in zwei Instanzen ergangen. Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt mit einstweiliger Verfügung die sofortige Abschaltung des Senders wegen möglicher Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft angeordnet. Dann hatte aber das Oberlandesgericht Frankfurt den Weiterbetrieb des Senders ebenfalls mit einstweiliger Verfügung gestattet, weil die Anhaltspunkte für eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht überzeugend dargelegt worden seien. Ein neuer Termin für die Fortsetzung des Prozesses ist noch nicht festgesetzt.