Elektro-Smog

Einstweilige Verfügung legt Mobilfunk-Sendemast lahm

Das Landgericht Frankfurt hat eine Sendeanlage von T-D1 abschalten lassen
Von Marie-Anne Winter

Die Klagen von vier Anwohnern im Hochtaunus waren erfolgreich: Das Landgericht Frankfurt ließ einen Mobilfunksender der Telekom-Tochter T-Mobil abschalten. Die Kläger befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Sendebetrieb und legten entsprechende Gutachten vor. Weil eine Gefährdung der Gesundheit durch den Sendebetrieb und den daraus entstehenden Elektro-Smog nicht ausgeschlossen werden könne, entschied das Gericht, die Sendeanlage auf dem Kirchturm der Gemeinde Oberursel-Bommersheim mit einer einstweiligen Verfügung stillzulegen. Die einstweilige Verfügung (AZ:2/4 0 274/00) ist sofort wirksam, für das Hauptsacheverfahren ist der erste Termin für den 20. Dezember angesetzt.

Die Anwälte des betroffenen Netzbereibers legten ihrerseits ein Gutachten der TH Aachen vor, in dem es heißt, dass es nach dem derzeitigen Kenntnisstand keinen Hinweis für eine gesundheitliche Gefährdung durch den Senderbetrieb gäbe. In der internationalen Literatur zu diesem Thema gibt es bisher keinen Nachweis für gesundheitliche Schäden durch den Mobilfunk. Auch nach Ansicht der anderen Netzbetreiber und des Bundesamtes für Strahlenschutz birgt der Betrieb der Mobilfunkanlagen keine gesundheitlichen Risiken.

Weitere Informationen über das Thema gesundheitlichen Risiken durch Handy-Strahlen haben wir für Sie auf einer gesonderten Seite zusammengestellt.