Stopp!

Deutsche Telekom: Neue Durchleitungstarife vorerst gestoppt

Die Deutsche Telekom war mit Eilverfahren gegen neuen Interconnection-Tarife erfolgreich
Von Marie-Anne Winter

Der Deutschen Telekom ist es laut Financial Times Deutschland [Link entfernt] gelungen, mit einem Eilverfahren (AZ: 1K 8253/00) beim Verwaltungsgericht Köln die im September 2000 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgelegten neuen Durchleitungstarife vorläufig zu stoppen. Diese so genannten Interconnection-Tarife müssen Wettbewerber an die Deutschen Telekom für die Nutzung deren Netzes abführen.

Die neuen Interconnection-Tarife sollten ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden, sondern nach der Anzahl der Vermittlungsstellen, die sie durchlaufen. Damit wären für die meisten Telekom-Wettbewerber die Kosten für die Durchleitung von Gesprächen durch das Netz der Telekom gesunken. Außerdem würden sich mit der neuen Struktur auch höhere Investitionen der kleineren Telekommunikationsanbieter in die eigene Infrastruktur lohnen.

Die Regulierungsbehörde hatte im September 2000 die Kosten im Ortsnetzbereich auf 1,24 Pfennig pro Minute in der Hauptzeit und 0,83 Pfennig in der Nebenzeit festgelegt. Um von diesen Gebühren zu profitieren, müssen die Telefonfirmen an mindestens 475 Punkten mit dem Netz der Telekom verbunden sein. Für Ferngespräche sind wie bisher 23 Netzknoten nötig. Die Interconnection-Gebühren betragen dafür 1,9 Pfennig pro Minute in der Hauptzeit und 1,24 Pfennig in der Nebenzeit.

Die Telekom hatte gegen diese wichtige RegTP-Entscheidung Widerspruch eingelegt und damit jetzt einen ersten Erfolg errungen: Das Kölner Verwaltungsgericht erklärte die neuen Durchleitungstarife wegen eines Verfahrensfehlers für unzulässig. In dem Beschluss heißt es, das dass Gericht "erhebliche rechtliche Bedenken habe". Die Regulierungsbehörde hätte demnach die neue Struktur und die neuen Tarife nicht gleichzeitig in einem Verfahren festlegen dürfen.

Wenn die Neuregelung der Durchleitungsgebühren jetzt gekippt würde, hätte das erhebliche Konsequenzen, weil es für die anderen Telekommunikationsanbieter zu unsicher ist, in den Aufbau eigener Netze zu investieren. Denn es macht für die Telekom-Mitbewerber wenig Sinn, Geld in den Ausbau ihrer Netze zu stecken, ohne zu wissen, welche weiteren Kosten künftig auf sie zukommen werden. Außerdem nimmt die Telekom seit dem Urteil des Gerichts keine Bestellungen für den Aufbau neuer Zusammenschaltungspunkte auf der Ebene der Ortsnetze mehr an. Zur Zeit sieht es so aus, als ob die Einführung der neuen Gebühren ab Juni 2001 nicht realisiert werden kann. Die Regulierungsbehörde hat inzwischen Beschwerde eingelegt. Der Weg durch die Instanzen wird sich noch eine Weile hinziehen. Letztinstanzlich entschieden ist in Punkto Durchleitungsgebühren noch nichts.