Oma's Handy

Drillisch verweigert 79jähriger Dame Handyvertrag

Zweifel an Einhaltung des Vertrages veranlassen Zwischenhändler dazu, Vertrag zu zerreißen.
Von Hayo Lücke

Neben Tarifänderungen, Namensänderungen auf Grund von Übernahmen und diversen anderen Neuigkeiten, wie einer Weltpremiere, hält der Mobilfunkmarkt auch äußerst suspekte Meldungen parat. Eines der wohl skurrilsten Beispiele meldet der Westdeutsche Rundfunk aus Köln auf seiner Homepage.

So sei ein Kunde in einen Kölner Shop des Mobilfunkproviders Drillisch eingetreten, um für seine Schwiegermutter einen Handyvertrag mit zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit abzuschließen. Als er jedoch das Alter seiner Schwiegermutter angab, kam der Drillisch-Mitarbeiter ins Stutzen. Die Dame ist Jahrgang 1921, also 79 Jahre alt. Dies verleitete den Verkäufer dazu, offenbar telefonisch Rücksprache mit der Hauptzentrale von Drillisch zu führen. Als er in den Verkaufsraum zurücktrat, wurde der Vertrag vor den Augen des verdutzen Kunden einfach zerrissen. Als Begründung nannte der Verkäufer, dass es nicht sicher sei, ob der Vertrag auch seitens der Kundin eingehalten werde. Da der interessierte Schwiegersohn als Richter am Kölner Finanzgericht tätig ist, schlug er vor, eine Klausel für den vorzeitigen Todesfall in den Vertrag einzubauen, doch auch dies wurde vom Drillisch-Mitarbeiter abgelehnt. Ebenfalls fand der Hinweis, dass auch jüngere Menschen vorzeitig und unerwartet sterben würden, keine Beachtung.

Dem WDR wurde auf Anfrage vom Vorstandssprecher der Drillisch AG, Marc Brucherseifer, mitgeteilt, dass seine Firma bei einem Kundenalter von über 75 Jahren eine sorgfältige Prüfung zum Schutze des Kunden vorsehe. Man wolle die Senioren über die Vertragsbedingungen informieren und lege daher Wert darauf, dass ältere Kunden persönlich in der Filiale erscheinen, um den Vertrag abzuschließen.

Nach dieser Erfahrung ist es nur allzu verständlich, dass der Kölner Richter vom Verhalten Drillischs äußerst enttäuscht ist und nun einen Vertrag direkt bei einem Netzbetreiber abschließen möchte. Hier sind solche Probleme nämlich nicht zu erwarten. Unter Vorlage des Totenscheins werden hier die Verträge umgehend aufgelöst.