Kulanz

T-Online Flatrate: Kündigungsfristen für Altkunden abgeschafft?

Entgegen anders lautenden Berichten haben Altkunden kein monatliches Kündigungsrecht
Von Matthias Maetsch

Nachdem T-Online vor einiger Zeit die Vertragsbedingungen für die Flatrate-Tarife umstellte, ergab sich die Frage, ob nun Altkunden noch an die 12-monatige Kündigungsfrist gebunden sind. Neukunden können innerhalb von sechs Tagen kündigen.

T-Online erklärte damals, dass die Änderungen der AGB nur für Neukunden gelten. Eine Änderung der alten AGB sei nicht geplant.

Heute nun melden einige News-Dienste, dass auch für Altkunden eine verkürzte Kündigungsfrist gelte. Pressesprecher Herr Lachmann dazu: "Die Kündigungsfristen sind in den AGB festgelegt und haben sich für Altkunden nicht verändert. Anders lautende Meldungen sind falsch. Wenn trotzdem einzelne Kunden früher kündigen konnten, so handelt es sich um individuelle Einzelfallentscheidungen auf Grund der besonderen Situation der Kunden.".

Verschiedene Anrufe bei der T-Online Hotline bestätigten diese Erklärung. Die Mitarbeiter teilten mit, dass man aus Kulanz auch Kündigungen akzeptiere, falls für den Kunden durch eine veränderte Lebenssituation die Nutzung der Flatrate unzumutbar würde. Das könnten Umzüge, Arbeitsplatzwechsel und auch eine veränderte Einkommenssituation sein. Es bleibt aber eine reine Kulanzfrage, ein Recht auf vorzeitige Kündigung bestehe nicht.

Wenn Sie also vorzeitig kündigen möchten: Denken Sie sich eine gute Begründung aus. Ein Recht auf sofortige Kündigung besteht nur, wenn durch Umzug am neuen Wohnort ein T-Online Zugang nicht möglich ist. Den meisten T-DSL Kunden dürfte dies bei einem Umzug so gehen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass diese am neuen Wohnort einen freien DSL-Port zur Verfügung gestellt bekommen, ist auf Grund von Kapazitätsproblemen bei der Telekom zur Zeit fast null. Annähernd 300.000 Kunden warten auf einen freien T-DSL Anschluss.