mobil unbegrenzt

Kostenbegrenzung bei Mobilfunk-Verträgen nicht möglich

Auflagen des § 18 TKV durch Angebot von Prepaid-Produkten erfüllt
Von Marie-Anne Winter

Die Mobilfunkanbieter müssen ihren Vertragskunden nicht die Möglichkeit einräumen, bei der monatlichen Telefonrechnung eine Obergrenze festzulegen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stellt ausdrücklich fest, dass die Vorgaben des neuen Paragraf 18 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), die am 1. Januar in Kraft treten wird, durch das Angebot von Prepaid-Produkten erfüllt sind. Wer seine Mobilfunkrechnung begrenzen will, muss also die hohen Gesprächspreise bei den Prepaid-Karten in Kauf nehmen.

Ansonsten können die Verbraucher gegenüber ihren jeweiligen Vertragspartnern, also auch gegenüber den Anbietern von Preselection, Call-by-Call, Auskunftsdiensten, Telefonmehrwertdiensten sowie Internet-by-Call den Anspruch auf eine Kostenbegrenzung geltend machen.