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E2: Neues Handy bei Vertragsverlängerung

VIAG Interkom zieht mit den anderen Netzbetreibern gleich
Von Volker Schäfer

Kunden von T-D1, D2 PrivatD2 Privat und E-Plus kennen diese Regelung seit Jahren: Immer, wenn die Mindestlaufzeit des in der Regel für 24 Monate abgeschlossenen Vertrags endet, kann man vom Netzbetreiber bzw. Provider ein neues Handy zum subventionierten Preis erwerben, wenn man sich erneut für zwei Jahre an den Anbieter bindet. Bei VIAG Interkom, dem erst am 1. Oktober 1998 gestarteten vierten deutschen Netzbetreiber, gab es diese Regelung bislang nicht.

Einer der Gründe hierfür ist natürlich, dass es bei E2 erst seit Februar 1999 24-Monats-Verträge gibt. Die ersten Zwei-Jahres-Verträge werden damit erst Anfang nächsten Jahres zur Verlängerung "fällig". Kunden, die von Oktober 1998 bis Januar 1999 einen VIAG-Vertrag abgeschlossen haben, mussten seinerzeit nur für drei Monate unterschreiben, bekamen dafür aber auch kein subventioniertes Handy.

Wer einen solchen Vertrag der "ersten Stunde" hat, kann nun - bei Vertragsverlängerung um 24 Monate - ein vergünstigtes Mobiltelefon erwerben. Wenn man von diesem Angebot Gebrauch machen möchte, fordert man über die Hotline unter der Rufnummer 0800-5522255 die notwendigen Unterlagen an. Mit diesen geht man anschließend in den nächstliegenden VIAG Interkom-Shop, unterschreibt den Vertrag und kauft das Handy. Die gleiche Regelung gilt vermutlich auch für Kunden, die ab Februar 2001 ihren Zwei-Jahres-Vertrag verlängern möchten.

An den Tarifen ändert sich durch die Vertragsverlängerung nicht. Das heißt, dass man zum Beispiel in der Nebenzeit weiterhin für 29 Pfennig pro Minute in andere Mobilfunknetze telefonieren kann, wenn man seinen Vertrag vor August 2000 abgeschlossen hat.