Milliarden

Scheurle gibt UMTS-Klage von Mobilcom keine Chance

Interview mit Telebörse - Jura-Professoren sind anderer Meinung
Von Christopher Paun

Der Chef der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Klaus-Dieter Scheurle, gibt der Klage der Mobilcom AG gegen die Gebühren für die Vergabe der UMTS-Lizenz keine Chance. Aus Sicht seiner Behörde sei "juristisch alles wasserdicht", sagte Scheurle dem Anlegermagazin "Die Telebörse". Der Chefregulierer warnte sogar: "Sollte bei Mobilcom die Zahlung der Lizenzkosten hinfällig werden, muss geprüft werden, ob nicht auch die Lizenzvergabe hinfällig ist." In diesem Fall würde Mobilcom möglicherweise die bereits ersteigerte Lizenz wieder aberkannt.

Mobilcom-Chef Gerhard Schmid sagte der Telebörse hingegen: "Meine Chance auf Rückzahlung der Lizenzkosten liegt bei über 50 Prozent." Schmid weiß dabei eine Reihe renommierter Jura-Professoren auf seiner Seite. So sagte Prof. Christoph Degenhard aus Leipzig laut Telebörse: "Die Höhe der Lizenzentgelte ist als rechtswidriger Eingriff in Unternehmensrechte zu beurteilen." Der Europarechtler Prof. Christian König sieht sogar diverse Verstöße gegen europäisches Recht bis hin zu unzulässigen Beihilfen.

Übrigens gewann Mobilcom bereits am 25. 3. 99 vor dem Verwaltungsgericht Köln eine erste Klage gegen die Regulierungsbehörde (AZ 11L2914/98). In dem Verfahren focht Mobilcom die Lizenzgebühren von drei Millionen Mark für eine Festnetz-Lizenz an