Ausverkauf

LetsBuyIt.com wegen unlauterem Wettbewerb und Rabattverstößen verurteilt

Berufung bis in die höchste Instanz angekündigt
Von Frank Rebenstock

LetsBuyIt.com, mit knapp einer Million Mitglieder in Europa größter Anbieter für Co-Shopping, wurde am Freitag vom Landgericht Hamburg wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verurteilt. Das erst im Januar 1999 in Schweden gegründete Unternehmen kündigte Berufung an. Man werde in Deutschland auch weiterhin Co-Shopping betreiben.

Erst im Juli dieses Jahres hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen ausgesprochen, die von einem Wettbewerber erwirkt worden war. Aufgrund dieser Verfügung hatte LetsBuyIt.com damals sein Preismodell geändert. Die Verfügung hatte sich gegen die Anwendung des Stufenpreismodells gerichtet, war jedoch einen Monat später vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben worden. LetsBuyIt.com kehrte daraufhin zu seinem ursprünglichen Preismodell zurück. Sollte das Oberlandesgericht Hamburg im Berufungsverfahren seine Sichtweise ändern, will LetsBuyIt.com den Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Co-Shopping-Modells entscheiden lassen.