Kontrolle

Sicher vor der Kostenfalle: Limit für Telefonrechnung ab 2001

Verbraucherverbände wollen Verbesserungen im Detail
Von Frank Rebenstock

Die Vorgabe einer Obergrenze für die Telefonrechnung, egal ob bei Festnetz oder Mobilfunk, hat viele Vorteile: Familien mit knapper Haushaltskasse können besser kalkulieren, Handynutzer müssen nicht auf Prepaid-Karten ausweichen, um die Kosten in den Griff zu bekommen und auch durch missbräuchliche Nutzung entstehende hohe Telefonrechnungen können verhindert werden.

Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung sieht in §18 die Möglichkeit vor, dass ein Kunde seine monatlichen Telefonkosten beschränkt: Wird das Limit erreicht, muss die Telefonfirma den Anschluss für abgehende Telefonate sperren. Aus "technischen Gründen" wurde dieser Paragraph 1998 für zwei Jahre ausgesetzt. Nun läuft derzeit ein Anhörungsverfahren zur technischen Umsetzung, damit die Kostenlimitierung Anfang kommenden Jahres eingeführt werden kann.

Die Verbraucherverbände sehen jedoch noch Ergänzungsbedarf: So sollte besser erkennbar sein, wann das vorgegebene Limit ausgeschöpft ist. Derzeit ist die Kontrolle lediglich über das Display des Telefons vorgesehen. Eine Ansage vor Erreichen des Limits würde Nutzern älterer Apparate und sehbehinderten Menschen die Kostenkontrolle wesentlich erleichtern. Nach Erreichen des Limits sollte der Anschluss noch erreichbar sein, abgehende Telefonate allerdings dürften bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode nicht mehr möglich sein. Das Einrichten eines Limits dürfe keine zusätzlichen Kosten verursachen. Bestenfalls bei Änderung sei eine kleine Gebühr akzeptabel. Nach den derzeitigen Entwürfen sollen Gespräche mit dem Mobiltelefon im Ausland von der Möglichkeit zur Limitierung ausgenommen sein.

Bereits vor rund eineinhalb Jahren hatte sich Teltarif dieses Themas angenommen. Die damals gestellte Frage ist immer noch aktuell: Gibt es die netzübergreifende Tarifinformation gerade deswegen nicht, weil bisher kein gesetzlicher Zwang dazu bestand? Im Hinblick auf die Schaltung von Gebührenimpulsen bei Nutzung von Call-by-Call-Anbietern gibt es ab dem 14. November diesen Jahres zumindest eine kleine Verbesserung: Dann sollen auch bei der Nutzung eines privaten Netzbetreibers die Gebühren angezeigt werden.