Guten Morgen, RegTP!

Präsident der RegTP kritisiert die Unübersichtlichkeit der Mobilfunktarife

Ähnlich wie Klaus-Dieter Scheuerle äußern sich auch Verbraucherschützer und verschiedene Politiker
Von Christian Romanowski

Stehen Wahlen an? Unisono kritisieren Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der Regulierungsbehörde Helga-Zander Heyat, Verbraucherzentrale NRW, Matthias Wissmann (CDU), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie und der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Schwanhold in der letzten "Bild am Sonntag" den Tarif-Dschungel im Mobilfunk.

Scheurle in der BamS: "Ich appelliere dringend als Anwalt der Mobilfunkkunden an alle Dienste-Anbieter, sich mit einfachen überschaubaren Angeboten im Markt zu präsentieren. Dazu sollten sich alle auf Vergleichsgrößen verständigen, damit der Verbraucher die Angebote wirklich vergleichen kann, um seinen Tarif zu finden". Ähnlich populistisch äußerten sich die Politiker.

Die Mobilfunkanbieter, gefragt wurden Gesellschaften aus Elmshorn und Schleswig, meinten, die Tarife würden sich erhöhen, wenn sie transparenter wären.

Die jetzige Aufregung ist für Insider fragwürdig. In der Tat wären übersichtlichere Tarife wünschenswert, auf der anderen Seite droht der Wettbewerb zu erlahmen, wenn man den Firmen nicht genug Gestaltungsfreiheit bei den Tarifen gibt. Es ist richtig: Der uninformierte Mobilfunkkunde zahlt derzeit drauf, wenn er sich einen Tarif aufschwatzen lässt, der nicht zu seinem Telefonieverhalten passt. Er subventioniert den cleveren Verbraucher, der sich die Rosinen rauspickt.

Das ist aber in der Marktwirtschaft - vielleicht leider - allgemein üblich. Wer vergleicht, zahlt weniger. Interessierte Verbraucher mögen sich unseren Mobilfunkberater oder andere geeignete Internet-Sites anschauen bzw. mehrere Mobilfunkhändler besuchen und sich schlau machen.

Abgesehen davon gibt es sogar eine Mitschuld der Politik am allgemeinen Preiswirrwarr: Vor knapp einem Jahr wurde die Anwendung des §18 TKV für zwei weitere Jahre ausgesetzt. Dieser sieht vor, dass der Telefonkunde ein monatliches Limit für seine Telefonrechnung angeben kann. Ist es erreicht, wird der Anschluss für abgehende Gespräche gesperrt. Ist die Telefonrechnung trotzdem höher als das Limit, braucht der Kunde nicht zu bezahlen.

Das Inkrafttreten dieser Verordnung würde u.a. Mobilfunkneukunden, die sich Eine-Mark-Handys kaufen und nicht an Folgekosten denken, vor 1000-Mark-Rechnungen schützen und auch 0190-Süchtigen helfen. Abgesehen davon würde die Verpflichtung, alle Gesprächskosten sofort korrekt erfassen zu müssen, auch die Kreativität der Telefonfirmen in bezug auf weitere City-Zonen, Lieblingsnummern oder Aktiv-Sparpakete dämpfen.

Aber, wie gesagt, hier ist neben Reden auch Handeln gefragt - nämlich die Durchsetzung einer von den Telefongesellschaften ungeliebten Richtlinie. Damit die nötige Software ab 2001 wirklich bereitsteht, ist es bereits jetzt nötig, Druck auszuüben.