Fiskus

Nun doch Internet-Steuer am Arbeitsplatz?

Geplante neue Vorschrift soll am 1. Januar 2001 in Kraft treten
Von AFP / Frank Rebenstock

Die Steuer für die Internet-Nutzung am Arbeitsplatz - Teltarif berichtete - ist nach Angaben der "Financial Times Deutschland" noch nicht vom Tisch. Wie die Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtete, soll die neue Vorschrift aber erst am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Ein Ministeriumssprecher sagte demnach, die umstrittene Regelung könne nur von Bund und Ländern gemeinsam geändert werden. Die Bundesregierung werde auf die Länder zugehen, um eine praxisgerechte Lösung zu finden. Die Politik wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, durch kleinliche Vorschriften die Durchsetzung des Internets in der Wirtschaft zu behindern.

Die Referatsleiter Einkommenssteuer aus den Finanzministerien in Bund und Ländern werden der Zeitung zufolge möglicherweise schon auf ihrem nächsten Treffen im September nachbessern. Sie hatten im April die jetzige Fassung des so genannten Telefonkostenerlasses vorbereitet. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Thorsten Albig, sagte der Zeitung, es liege auf der Hand, dass Angestellte in Unternehmen, die eine Internet-Standleitung hätten, durch privates Surfen keine zusätzlichen Kosten verursachten. In solchen Fällen müssten die Arbeitnehmer keinen so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber müsse dann auch die Internet-Nutzung nicht kontrollieren. Zudem fielen 99 Prozent aller Fälle unter die Bagatellgrenze für geldwerte Vorteile von 50 Mark im Monat.

Albig hatte noch Mitte Juli erklärt, Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wolle eine Besteuerung der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz möglichst verhindern. Die Finanzminister der Länder hätten eine derartige Abgabe aber aus "steuersystematischen Gründen" gefordert.