Neuregelung

Strenge Datenschutzregeln für Telekommunikantionsdienste

Weitergabe von Kundendaten beim e-commerce nur zur Durchsetzung der Forderung
Von Christopher Paun

Beim Einkaufen per Telefon sollen die Daten von Verbrauchern in Deutschland künftig besser geschützt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte, sieht dies eine neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung vor, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedete. Wenn Waren oder Dienstleistungen über Telefonrechnung bezahlt werden, dann dürfen die Kundendaten künftig nur noch weitergegeben werden, wenn "diese im Einzelfall für die Durchsetzung der Forderungen des Dritten gegenüber seinem Kunden erforderlich sind." Dies gilt sowohl fürs Festnetz, als auch für den Einkauf über Mobiltelefone, dem so genannten m-commerce.

Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) betonte, mit der Novelle werde der wirksame Schutz personenbezogener Daten in offenen Netzen garantiert. Zugleich berücksichtige der Text "die berechtigten Interessen der Telekommunikationsanbieter, innovative Dienstleistungen anzubieten und den dafür notwendigen Datenaustausch zwischen den Unternehmen durch effektive Verfahren zu optimieren".

Verschiedene Daten dürfen künftig länger gespeichert werden, um das häufig langwierige Abrechnungssystem zwischen den Firmen sicherzustellen. Außerdem können auch Kundendaten ins Ausland übertragen werden, "soweit dies für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten, für die Erstellung oder Versendung von Rechnungen oder für die Missbrauchsbekämpfung erforderlich ist." Begründet wird diese Regelung mit der häufig kostengünstigeren Rechnungsstellung und Versendung im Ausland.

Weiterhin kann der Kunde drauf bestehen, dass seine Verbindungsdaten um die letzten drei Stellen verkürzt gespeichert, oder - nach Rechnungstellung - gelöscht werden. Werden Daten allerdings an einen Dritten weitergegeben, der nicht mit der Rechnungsstellung beauftragt ist, so muss dieser "Speicherungs- bzw. Löschungswunsch nicht erfüllen, da er den Kunden nicht kennt."

Die Nummern sozialer und kirchlicher Beratungsstellen, die so genannten Sorgentelefone, sollen grundsätzlich ausgeblendet werden, damit diese weiterhin anonym in Anspruch genommen werden können.

Mit der Neuregelung sollen Telefonkunden auch besser vor Telefon-Terror geschützt werden. So können die Netzbetreiber bei Fangschaltungen zur Abwehr bedrohender oder belästigender Anrufe untereinander Daten austauschen. Außerdem soll der Dienstanbieter seinen Kunden ermöglichen, "eine von einem Dritten veranlasste automatische Weiterleitung auf sein Endgerät auf einfache Weise und unentgeltlich abzustellen, soweit dies technisch möglich ist." Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen.