T-Streit

T-Online legt Widerspruch gegen Einstweilige Verfügung ein

Aufruf zum Telefonterror gegen AOL - Gericht verhandelt am Montag
Von Christopher Paun

Das Landgericht Düsseldorf verhandelt am Montag darüber, ob T-Online seinen Kunden nach Teilnahme an einer Umfrage Vorteile bei der Aktienzuteilung versprechen darf. Bei diesem Termin solle über die am Dienstag, auf Antrag von Konkurrent AOL, verhängte Einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst und dessen Mutterkonzern Deutsche Telekom beraten werden. Telekom und T-Online legten demnach Widerspruch gegen die Verfügung ein, mit der die Düsseldorfer Richter die Werbeaktion vorzeitig gestoppt hatten.

T-Online hat die umstrittene Umfrage inzwischen durch einen Aufruf zum "Telefonterror" gegen AOL ersetzt. "Gegen die Kundenfreundlichkeit von T-Online hat der Mitbewerber AOL juristische Schritte eingeleitet", ist dort zu lesen. "Die Vorteile bei der Aktienvergabe für T-Online-Kunden, die an der Kundenbefragung teilgenommen haben, sind nach Ansicht von AOL rechtswidrig." Das Vorgehen des Konkurrenten bezeichnet der Onlinedienst als "völlig unverständlich". Die Börsenaufsicht habe das Konzept als völlig legitim bezeichnet. Und schliesslich steht dort der Satz: "Die Frage, warum sich AOL gegen unsere Vorgehensweise wendet, kann unseres Erachtens nur das Unternehmen selbst beantworten (Telefon: 040-36159-0, Fax: 040-36159-333)". Ob die AOL-Zentrale dem Ansturm Herr werden kann, darf man bezweifeln.

Meine Frage an die Leser: Was halten Sie von dem Aufruf von T-Online? Schadet das Unternehmen mit einer solchen Schlammschlacht nicht sich selbst? Um rege Diskussion im Forum wird gebeten.