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Teleflash: Hartnäckige Kundin ist erfolgreich

Nach Androhung eines Zivilverfahrens erklärt sich Teleflash in einem Einzelfall bereit, die Anmeldegebühr von 38 Mark zurückzuzahlen
Von Andreas Schlebach

Durch Werbung finanziertes kostenloses Telefonieren hatte die Teleflash GmbH im Frühjahr 1999 angeboten. Von interessierten Kunden hatte die Firma seinerzeit eine Freischaltungsgebühr in Höhe von 38 Mark kassiert. Auf eine Klage des Verbraucherschutzvereins Berlin hin hatte die Firma das Angebot kurze Zeit später zurückgezogen, nachdem sich angeblich mehrere tausend Interessenten angemeldet und dafür auch bezahlt hatten. Das Berliner Landgericht hatte im Juli letzten Jahres mit Hinweis auf eine belästigende Störung des Telefonverkehrs werbefinanziertes Telefonieren verboten.

Obwohl Kunden den Dienst nicht nutzen können, verweigert Teleflash die Rückzahlung der 38 Mark. Eine Leserin schreibt dazu jedoch:

"Ich kann nur jedem empfehlen, sich ohne jede Einlassung auf das berüchtigte Standardschreiben [des Teleflash-Anwalts] unter konkreter Androhung eines gerichtlichen Zivilverfahrens an den Anwalt zu schreiben und eine kurze Zahlungsfrist zu setzen. Dabei sollte im Schreiben - soweit im Einzelfall zutreffend - bemerkt werden, dass man sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GmbH nicht einverstanden erklärt hat, erst recht nicht mit einer Klausel, die besagen soll, dass eine Rückzahlung in einem Fall wie diesem (Unterlassungsverfügung) nicht vorgesehen sein soll". Soweit ein Mahnbescheid beantragt wird, empfiehlt die Leserin, sollte man im Mahnantrag den Rechtsanwalt als Bevollmächtigten und Zustellungsempfänger eintragen.

Auf Anfrage von teltarif bestätigte der Rechtsanwalt Mitzkus, Dorfstraße 4, 40667 Meerbusch, Teleflash weiter zu vertreten. Die Klage des Verbraucherschutzvereins werde in einem Sprungrevisionsverfahren ab Mitte Februar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut verhandelt. Teleflash existiere unter der Geschäftsadresse Joachimstaler Straße 24 in Berlin weiter, sagte der Anwalt. Teleflash-Geschäftsführer Lisiecki war allerdings für teltarif nicht zu erreichen.

Über die Gesamtzahl der betroffenen Kunden machte der Anwalt keine Angaben. Deren eingezahltes Geld sei für den Aufbau der Plattform und weitere Technik investiert worden, niemand habe sich persönlich bereichert. Auf die konkrete Empfehlung der teltarif-Leserin hin angesprochen, sagte der Anwalt, es gebe zur Zeit keine Rückzahlung. Die hartnäckige Leserin hatte wie gesagt eine andere Erfahrung gemacht.