Verbot

Teleflash: Werbefinanzierte Telefonie verboten

Berliner Landgericht spricht Urteil gegen Teleflash: Keine werbefinanzierte Telefonie möglich.
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Das Berliner Landgericht hat werbefinanziertes Telefonieren verboten. In seinem heutigen Urteil gegen die Firma Take it Make ("Teleflash") hat die 15. Zivilkammer der Klage des Verbraucherschutzvereins Berlin stattgegeben, der in dem Teleflash-Angebot einen Widerspruch zum Verbot der Telefonwerbung gesehen hatte. Gespräche über Teleflash sollten von regelmäßig und wiederholt eingeblendeten Werbejingles unterbrochen werden. Darin haben die Berliner Richter eine belästigende Störung des Telefonverkehrs gesehen.

Teleflash hatte im Frühjahr 1999 von interessierten Kunden 38 Mark Freischaltungsgebühr kassiert, ohne dass der Service wie angekündigt für alle nutzbar gemacht worden wäre. Als Reaktion auf die kurze Zeit später eingereichte Klage des Verbraucherschutzvereins war das Unternehmen offline gegangen.

Nach Aussage des Teleflash-Anwalts ist die Berliner Firma entschlossen, in die Berufung und ggf. danach noch in Revision zu gehen. Der Streitwert ist auf 70.000 Mark festgelegt. Die bislang eingezahlten Anmeldegebühren seien teilweise investiert worden und würden zur Zeit nicht erstattet. Über die Höhe der eingenommenen Gelder und die Zahl der verprellten Kunden sagte der Anwalt nichts.