Sittenwidrig

Aus für Telefonsex?

Neue Geschäftsbedingungen bei 0190er-Nummern.
Von Christopher Paun

Bis zum 15. Januar werden die Betreiber von 0190-Hotlines über neue Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Grundlage ist ein Kriterien-Katalog, der bei einem Treffen von verschiedenen Telefongesellschaften im Dezember letzten Jahres beschlossen wurde. Betroffen von diesem Kriterienkatalog sind Telefonsex-Hotlines, bei denen AnimateurInnen für Telefonsex bezahlt werden. Ebenfalls ist es in Zukunft verboten, für Hotlines in einer Art zu werben, bei der Telefonsex durch sprachliche oder bildliche Darstellung suggeriert wird.

Weiterhin erlaubt sind sogenannte Chat- oder Datinglines, bei denen verschiedene Anrufer miteinander verbunden werden. Auch wenn diese dann miteinander Telefonsex haben, wird es nicht als sittenwidrig eingestuft, weil keiner von beiden dafür eine Bezahlung erhält.

In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit Telefonsex zu erheblichen Zahlungsausfällen, weil einige Nutzer dieser Dienste auf deren Sittenwidrigkeit verwiesen hatten und nicht zahlten. Die Urteile der Gerichte waren aber nicht einheitlich. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte am 21. April entschieden, dass ein Telekom-Kunde eine Telefonrechnung über DM 26 000,- nicht begleichen muss. Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied jedoch gegenteilig. Deshalb haben sich die in diesem Markt tätigen Netzbetreiber - Deutsche Telekom, dtms, KomTel, QSC, Star Telecom und Talkline - an einen Tisch gesetzt, um einen grundsätzlichen Kriterienkatalog zu verabschieden, der den gesetzlichen Maßstäben entspricht und somit künftige Zahlungsausfälle verhindern soll.

Es wird ebenfalls an die Medienanstalten appelliert, künftig keine Telefonsex-Werbung mehr zu zeigen. Das betrifft besonders die Hotlines mit ausländischen 00-Nummern, z.B. auf den niederländischen Antillen. Weil diese Nummern nicht von einer deutschen Gesellschaft geschaltet werden, greifen auch die neuen Geschäftsbedingungen nicht. Dennoch bekommt die Deutsche Telekom bei Anrufen in die Niederländischen Antillen stets die Hälfte des Entgelts. Die andere Hälfte teilen die Niederländische PTT Telecom und der Hotline-Betreiber unter sich auf.