Machtlos

Regulierungsbehörde: Kein Einfluss auf Kabelnetz-Verkauf

Deutsche Telekom änderte kürzlich die Verkaufsbedingungen - Regulierungsbehörde bleibt passiv.
Von Andreas Schlebach

Die Regulierungsbehörde kann keinen Einfluss auf die Bedingungen zum Verkauf des TV-Kabelnetzes der Deutschen Telekom nehmen. In dieser Frage habe die Behörde der Telekom keine Vorgaben zu machen, sagte ihr Präsident Klaus-Dieter Scheurle, da die DTAG beim Verkauf als freier Unternehmer handeln könne.

Zwar entsprächen die jüngsten Verkaufsbedingungen des Konzerns nicht den ursprünglichen Verlautbarungen, sagte Scheurle. Nachdem die Telekom der Auflage der EU-Wettbewerbskontrolleure nach Ausgliederung der Kabelnetz-Aktivitäten in eine eigene Gesellschaft bereits entsprochen habe, gebe es nun aber keine Handhabe mehr gegen die Telekom.

Der Ex-Monopolist hatte überraschend im laufenden Bieterverfahren die Verkaufsbedingungen geändert. Statt sich sofort von drei Vierteln der Anteile an den regionalen Kabelgesellschaften zu trennen, wolle sie zunächst nur rund 35 Prozent direkt verkaufen und etwa 40 Prozent später an die Börse bringen. Die unternehmerische Kontrolle solle aber den Investoren zugesichert werden. Die Telekom selbst will eine Sperrminorität von 25 Prozent an den neun Regionalgesellschaften behalten.

Die neuen Bedingungen waren bei den Kaufinteressenten auf Kritik gestoßen. Dabei war auch die Befürchtung geäußert worden, dass die Telekom möglicherweise ganz von den Verkaufsplänen zurücktreten wolle. Ein solcher Rückzug würde zwar den bisherigen Absichten entgegenstehen, wäre aber nicht zu beanstanden, hieß es jetzt von seiten der Regulierungsbehörde.

Kommentar: Dieser Zug der Regulierungsbehörde ist nur schwer verständlich. Zum einen erlaubt das Telekommunikationsgesetz überall dort die Regulierung, wo ein Unternehmen eine Monopolstellung innehat. Beim Fernsehkabelnetz ist das ohne Zweifel die Deutsche Telekom. Dass beide Kabelnetze (Telefon und TV) in einer Hand sind, behindert den Wettbewerb außerordentlich. Deswegen drängen auch die EU-Wettbewerbsbehörden auf den Verkauf. Ein solcher Verkauf kann aber nur gelingen, wenn man nicht alle naselang die Bedingungen ändert.