Einnahmen

Zeitungsverleger: Suchmaschinen sollen für Inhalte zahlen

Kritik an "Gratis-Kultur" bei Nutzung von Artikeln im Internet
Von dpa / Ralf Trautmann

Die deutschen Zeitungsverleger wollen verstärkt gegen die "Gratis-Kultur" im Internet vorgehen. Gewerbliche Nutzer, wie etwa Suchmaschinen oder Internet-Portale, sollten für die Verwendung der Online-Angebote der Zeitungen bezahlen, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Dafür sollten auch die Leistungen der Presse unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. "Der BDZV hat das Thema ganz oben auf die Agenda gesetzt", sagte Heinen am Rande der Delegiertenversammlung des Verbands heute in Berlin.

"Das Leistungsschutzrecht geht alle an, Zeitungen wie Zeitschriften", betonte Heinen. Nur dank des finanziellen und personellen Aufwands der Verlage, die ihre Texte und Fotos für das Netz aufarbeiten, könnten gewerbliche Nutzer Inhalte und Marken der Medien in Anspruch nehmen. "Wir freuen uns darüber, es spricht für die Leistung der Verlage". Allerdings müsse es den Presseunternehmen künftig möglich sein, "sich gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote zur Wehr setzen zu können".

Wer mit den Online-Angeboten der Zeitungen im Netz selber Geld verdiene, sollte dafür auch zahlen, sagte Heinen. Dieses ökonomische Grundprinzip müsse auch im Internet-Zeitalter gelten. Alles andere wäre eine "schleichende Enteignung der Inhalte- Produzenten". Freiwillig werde dies vermutlich nicht funktionieren. "Wir benötigen dazu eine rechtliche Grundlage, wie sie bereits etwa bei Sendeunternehmen oder Konzertveranstaltern gibt". Ein Leistungsschutzrecht für die Presse sei "überfällig".

In vielen Ländern werde gerade über direkte Subventionen für die Presse diskutiert. "Das lehnen wir ab, benötigen aber in Deutschland vernünftige und verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Zeitungen", betonte der Verlegerpräsident.