verbraucherfreundlich

Telefonanschluss: Anbieterwechsel soll deutlich einfacher werden

TKG-Novelle sieht Stärkung der Verbraucherrechte vor
Von Marie-Anne Winter

Die Bundesregierung will die Verbraucherrechte im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes neu regeln. Wie gestern bereits berichtet, gehört dazu, dass Telefon-Warteschleifen endlich kostenlos werden sollen. Der Referenten-Entwurf, den Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegt hat, enthält aber noch einige andere interessante Punkte.

Ein wichtiger Punkt ist, dass Verbraucher zukünftig den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können sollen. Konkret heißt das, dass eine Umschaltung vom alten zum neuen Anbieter binnen eines Tages erfolgen muss. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass der Telefonanschluss infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen über Tage unterbrochen ist. Auch die Kündigung des Vertrags bei einem Umzug soll erleichtert werden.

Zudem soll die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit der Informationen für die Verbraucher im Telekommunikationsmarkt zu erlassen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Transparenz der Preise bei Call-by-Call-Gesprächen und mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. bei Downloadraten von Internetanschlüssen. Auch müssen alle Unternehmen künftig ein Vertragsmodell mit maximal 12 Monaten Mindestlaufzeit anbieten. Mobilfunkkunden sollen ihre Rufnummer künftig auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

Mehr Transparenz beim Datenschutz

Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht sollen zusätzliche Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt werden, um sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung von Ortungsdiensteanbietern, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes zu informieren.

Ethernet-Stecker  
Bild: bmwi.de
In den kommenden Wochen wird der Referentenentwurf auch mit Verbänden und Unternehmen diskutiert. Die Befassung des Kabinetts wird noch für dieses Jahr angestrebt, denn die Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.

Bundesminister Brüderle: "Mit meinen Vorschlägen werden noch bessere Rahmenbedingungen für den zügigen und wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation geschaffen. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze. Einen gut funktionierenden Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt können wir langfristig aber nur sichern, wenn die Bürger Vertrauen in die Angebote der Telekommunikationsanbieter haben. Dazu gehört, dass die Nachfrage der Bürger auf ein ausreichendes, aber zugleich verlässliches und faires Angebot trifft."

BNetzA kann zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben

Ein wesentlicher Bestandteil des TKG-Entwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen. Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen zudem - entsprechend den europäischen Vorgaben - bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Damit sollen investitionsstimulierende Impulse in dem für die Gesamtwirtschaft wichtigen Telekommunikationssektor gesetzt werden. Außerdem soll eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Die Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen (die sogenannte Inhouse-Verkabelung) unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung - aber unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen - anzuordnen. Künftig kann die Behörde von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Damit wird die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt, den bereits bestehenden Infrastrukturatlas erheblich zu verbessern.

Verbraucherschützer reagierten heute verhalten positiv auf den Entwurf. Eine Überarbeitung des Telekommunikations-Gesetzes sei "einfach überfällig" sagte Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Daher werde der Entwurf begrüßt. Besonders wichtig sei die Einbeziehung des Mobilfunks. Eine endgültige Bewertung hänge jedoch davon ab, wie das Gesetz am Ende tatsächlich aussehen werde.